(Groß Kummerfeld ) – Am Mittwochnachmittag, dem 13.02.2019, meldeten sich Mitglieder einer Tierschutzorganisation bei der Polizei und baten um polizeiliche Hilfe. Man habe auf einem Grundstück in der Gemeinde Groß Kummerfeld eine größere Leiterfalle (Krähenfang) festgestellt, in der sich eine Taube und ein Sperber befinden. Der Sperber gehört zu den Greifvögeln, die artenschutzrechtlich streng geschützt sind.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Kiel wurde umgehend über die Sache informiert. Diese erwirkte beim Amtsgericht Kiel einen Durchsuchungsbeschluss für das betreffende Grundstück. Mit einem Amtsveterinär des Kreises Segeberg und weiteren Polizeikräften wurde das Grundstück aufgesucht.

Die Durchsuchung führte zum Auffinden der Falle. In der Falle fanden sich zwei Tauben und ein Sperber, wobei eine der Tauben geschlagen war. Bei einer sogenannten Leiterfalle kann ein Vogel, wie ein Greifvogel, einfliegen. Ein Ausfliegen scheitert zumeist an dem benötigten Raum zum Starten.

Nach einer Begutachtung durch den Amtsveterinär konnte der Sperber wieder in die Freiheit entlassen werden.

Auf dem Grundstück fanden sich weitere aufgestellte Falle. Gegen den ermittelten 76-jährigen Verantwortlichen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wegen Jagdwilderei eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Quelle: Pressemitteilung der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 14.02.2019 um 15:18 Uhr

überarbeitet und veröffentlicht von

Günter Schwarz – 14.02.2019