Auf einer großen Volksversammlung im Theater „Casino“ in København wird am 20. März 1848 beschlossen, zum König zu gehen und eine freie Verfassung zu fordern. Der Politiker und Kriegsminister (1848 – 1850) Anton Frederik Tscherning schlägt vor: „Lasst uns nach Hause gehen und darüber schlafen.“

In dem „Casino“-Treffen forderte eine große Bürgergemeinschaft mit Orla Lehmann an der Spitze den König auf, eine freie gemeinsame Verfassung für Dänemark und Slesvig (Schleswig) einzuführen. Das Treffen kann als der Beginn der Märzrevolution in Dänemark gewertet werden, die den Weg für die erste freizügige dänische Verfassung ebnete.

Die Hoffnungen auf eine dänische Verfassung hatten zunächst insbesondere auf Kong Christian VIII. geruht, der bereits als kurzzeitiger König in Norwegen 1814 dem Land eine freie Verfassung zugestanden hatte. Tatsächlich gab es Ende 1847 auch in Dänemark Pläne eine verfassungsgebende Versammlung für das Königreich und die Herzogtümer zu schaffen. Christian VIII. beauftragte im Dezember 1847 den königlichen Kommissarius Peter Georg Bang mit dem Entwurf einer neuen Verfassung für den Gesamtstaat, in der auch die absolute Monarchie abgeschafft werden sollte.

Einen ersten Verfassungsentwurf gab es bereits Anfang 1848. Doch noch vor der konkreten Umsetzung starb Christian VIII. im Januar 1848. Seine Politik wurde anschließend durch seinen Sohn und Nachfolger Frederik VII. fortgesetzt, der am 28. Januar ein „Forfatningsreskript“ (Verfassungserlass) erließ, mit dem 52 Repräsentanten (erfahrene Männer) aus Dänemark und den Herzogtümern zu gleichen Teilen in eine entsprechende verfassungsgebende Versammlung gewählt werden sollten. Die Vorarbeiten für eine Verfassung wurden jedoch durch die weiteren Ereignisse im März 1848 unterbrochen.

Die Märzrevolution 1848 in Paris und Berlin führte dazu, dass die Nationalstaats-Idee auch in Dänemark eine neue Begeisterung erfuhr. Mit der Märzrevolution und der Bildung einer konservativ-nationalliberal geprägten Regierung, dem sogenannten „Märzministerium“, am 22. März 1848 wurde die bisherige aufgeklärt-absolutistische Monarchie in eine konstitutionelle umgewandelt. Mit der neuen Regierungsform lösten nun Fachminister das bisherige Kollegialsystem ab. An ihrer Spitze stand ein verantwortlicher Minister, in diesem Fall Adam Wilhelm Moltke.

Die Ereignisse beförderten jedoch auch die zunehmenden Polarisierung zwischen deutschen und dänischen Nationalliberalen hinsichtlich der Frage nach der nationalen Bindung des gemischtsprachigen Herzogtums Slesvig. So entstand kurze Zeit nach der Bildung des Märzministeriums in København eine deutsch-orientierte Provisorische Regierung in Kiel.

Der Verfassungsentwurf von Anfang 1848 wurde angesichts der Märzereignisse nicht weiterverfolgt. Stattdessen verfasste der nationalliberal geprägte, junge Pfarrer und Kultusminister Ditlev Gothard Monrad (1811–1887) in einem dreiköpfigen Ausschuss ab Juni 1848 den ersten Verfassungsentwurf. Er nahm sich dabei eine Sammlung zeitgenössischer Verfassungen als Vorbild und skizzierte 80 Paragraphen, die in Aufbau und Grundidee dem heutigen dänischen Grundgesetz ähneln. Der Regierungsentwurf wurde später von Orla Lehmann sprachlich und juristisch überarbeitet.

Danmarks Riges Grundlov (Grundgesetz Dänemarks / offiziell: „Grundgesetz des (König-)Reichs Dänemark“) ist die dänische Verfassung und wurde schließlich am 5. Juni 1849 von Kong Ferederik VII. unterschrieben. Dieses Datum ist seitdem neben dem Geburtstag der Königin Nationalfeiertag in Dänemark und markiert die Einführung der konstitutionelle Monarchie und die Abschaffung des Absolutismus, der seit seiner Einführung durch Frederik III.1661 bestand. Es ist die Geburtsstunde des demokratischen Dänemarks mit seiner inzwischen über 150-jährigen Geschichte.

Die Verfassung von 1849 wird speziell „Junigrundloven“ genannt – „das Junigrundgesetz“. Im dänischen Sprachgebrauch spricht man allgemein vom „Grundloven“ (das Grundgesetz), wenn die heutige Verfassung gemeint ist, die nur unwesentlich verändert wurde. Es hatte ursprünglich 100 Paragraphen, heute sind es 89. Von diesen sind etwa 60 mit dem Junigrundgesetz von 1849 identisch. Sieben weitere Paragraphen sind seit der Änderung 1866 unverändert.

Die Verfassung von 1849 führte ein Zweikammerparlament ein, den „Rigsdag“ (Reichstag), der aus dem „Landsting“ als Oberhaus und dem „Folketing“ als Unterhaus bestand. Die Verfassung schränkte die Macht des Königs nachhaltig ein und sicherte die grundlegenden Menschenrechte. Mit der letzten Änderung von 1953 wurde das „Landsting“ abgeschafft und die weibliche Thronfolge erlaubt.

Verfassungsänderungen sind in Dänemark grundsätzlich Gegenstand einer Volksabstimmung. Das dänische Grundgesetz gilt auch in Grønland und auf den Færøerne, die zusätzlich über Autonomiestatute verfügen.

von

Günter Schwarz – 20.03.2019