Die Todesstrafe wird in Dänemark im zivilrechtlichen Strafrecht am 15. April 1930 abgeschafft.

Das Gesetz trat allerdings erst am 15. April 1933 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Todesstrafe nur noch im Militärstrafrecht beibehalten. Nach dem Zweiten Weltkrieg, der in Dänemark am 05. Mai 1945 endete, wurde die Todesstrafe nach einer Bechlussfassung des Folketings vom 26. bis 30. Mai 1945 wegen Verbrechen, die während der deutschen Besatzung begangen wurden, wieder eingeführt. Das Gesetz war ein Sondergesetz und ist als Nationales Verratgesetz oder gesetzliches Strafgesetzbuch bekannt und hatte rückwirkende Wirkung auf Handlungen, die nach dem deutschen Einmarsch am 09. April 1940 begangen wurden. Auf dieser Grundlage dieses Sondergesetzes wurden 46 Personen hingerichtet.

Die letzte öffentliche Hinrichtung in Dänemark war die von Anders „Sjællænder“ Nielsen auf der Insel Lolland im Jahr 1882. Das Spektakel generierte die Abschaffung der Todesstrafe, zumal der Scharfrichter, Jens Seistrup, der den Status eines königlichen Regierungsangestellten hatte, seine Axt mehrmals schwingen musste, um die Arbeit abzuschließen.

Am 20. Juli 1950 um. 01:00 Uhr wurde Ib Birkedal Hansen als letzter zum Tode bestrafter in Dänemark hingerichtet. Im Zweiten Weltkrieg war er der höchstrangige Däne in der Gestapo. Er war der Chef der Københavnske Stikkere (Kopenhagener Stöcke) und seine Verhöre erlangten traurige Berühmtheit und waren berüchtigt. Dieses machte ihn zu einer gefürchteten und verhassten Figur unter den Mitgliedern der dänischen Widerstandsbewegung.

Am 18. Juni 1951 wurde Abschnitt 3 des Landsforræderloven (Landesverrartgesetz) gestrichen, so dass die Todesstrafe nach dem Zivilstrafrecht nicht weiter möglich war. Am 3. Mai 1978 wurde auch die Todesstrafe im Militärstrafrecht aufgehoben. Am 22. Dezember 1993 wurde die Todesstrafe in Dänemark durch den Gesetzentwurf Nr. L30, der am 1. Januar 1994 in Kraft trat, förmlich aufgehoben. Anschließend konnte Dänemark der UN-Konvention zur Beseitigung der Todesstrafe beitreten.

Es gibt gelegentlich Diskussionen über die Wiedereinführung der Todesstrafe, z. B. im Zusammenhang mit brutalen Morden. Umfragen haben ergeben, dass eine kleine oder große Minderheit die Wiedereinführung der Todesstrafe je nach Fragestellung befürwortet. Diese Forderung wurden jedoch weder von Organisationen, politischen Parteien noch von der Presse unterstützt.

Im Jahr 2001 entstand der „Landsforeningen Henret Peter Lundin“ (Landesverband Hinrichtung Peter Lundin), der vom einstigen Boxer Mark Hulstrøm und einigen anonymen Personen gegründet wurde. Der Verband forderte nicht grundsätzlich die Wiedereinführung der Todesstrafe in das Strafgesetzbuch, sondern er forderte, dass das Folketing ein Sondergesetz verabschieden sollte, das die Todesstrafe für den deutsch-dänischen Dreifachmörder Peter Lundin aussprach. Er war am 15. März 2001 vom Østre Landsrettet (Landgericht Ost) in København wegen Mord an seiner Lebensgefährtin Marianne Pedersen und ihre beiden Söhne zu lebenslanger Hadt verurteilt worden.

Im November 2012 zeigte eine Umfrage von „YouGov“, einer internationalen auf das Internet basierten Analyse- und Beratungsorganisation, dass jeder vierte Däne die Todesstrafe unterstützte. Von 944 befragten Dänen nach ihrer Einstellung zur Todesstrafe äußerten sich rund 25 Prozent positiv.

von

Günter Schwarz – 15.04.2019