Kong Christian IV. beauftragt am 20. Mai 1645 die Priester im Sjællands Stift (Seelands Kirchengemeinden), Kirchenbücher zu führen. Im folgenden Jahr gilt der Erlass auch für Jylland (Jütland), Fyn (Fünen) und Skåne (Schonen).

Kirchenbücher, offiziell als Ministerbücher bezeichnet, wergen die kirchlichen Handlungen in der Kirchengemeinde dokumentieren. Geburten, Taufe, Konfirmation, Heirat (und Verrat), Tod und Bestattung aufgezeichnet. In einigen Versionen enthalten sie auch den Zu- und Wegzug von Einwohnern aus der Kirchengemeinde.

Die Kirchenbücher wurden seit 1813 in zweifacher Ausfertigung geführt: Hauptbuch und Zweitbuch. Eine Ausfertigung war in der Obhut des Pfarrers und die andere lag beim Lehrer oder Sakristan.

Der Inhalt hat sich im Laufe der Zeit sehr verändert. Die ersten Kirchenbücher in Dänemark entstanden im 16. Jahrhundert. 1645 wurde die Führung von Kirchenbüchern in Dänemark durch Erlass von Kong Christian IV. gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz enthielt jedoch keine detaillierten Regeln für die Aufbewahrung der Kirchenbücher. Daher gibt es große Unterschiede im Inhalt der frühen Kirchenbücher. In den meisten Fällen lagen die Kirchenbücher zunächst nur in einer Ausfertigung vor. In vielen Fällen sind sie daher durch schlechte Lagerbedingungen, Brände usw. verloren gegangen.

Im Jahr 1813 wurde beschlossen, dass die Kirchenbücher künftig in zweifacher Ausfertigung aufbewahrt werden sollten, das Hauptbuch und das Zweitbuch. Gleichzeitig wurde beschlossen, sie in vorgedruckten Protokollen aufzubewahren. Seit dieser Zeit sind die Kirchenbücher daher in allen dänischen Pfarreien, abgesehen von einer einzigen, erhalten geblieben.

Kirchenbücher und die persönliche Registrierung sind nach wie vor eine der wichtigsten administrativen Aufgaben der dänischen Folkekirken (Volkskirche). Es gibt heute jedoch kein Kirchenbuch mehr, das mit Feder und Tinte geführt wird. Das Kirchenbuch wurde inzwischen digitalisiert – ab 2002/2003 werden unter dem Namen Den Ny Kirkebog (Das Neue Kirchebuch) und seit 2007 auch unter dem Namen Personenregistrierung geführt.

von

Günter Schwarz – 20.05.2019