In Dänemark wird am 07. Juni 1989 das weltweit erste Gesetz über eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare verabschiedet.

Eine Eingetragene Partnerschaft ist eine Rechtseinrichtung für gleichgeschlechtliche Paare. Sie begründet heute in einigen Staaten, die 1989 in Däönemark begann, einen eigenen Personenstand und stellt damit ein eigenes Rechtsinstitut neben der traditionell verschiedengeschlechtlichen Ehe dar.

In vielen Ländern, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde, ging der Eheöffnung die Einführung von eingetragenen Partnerschaften voraus. Je nach Region oder Land, in dem Paare eingetragene Partnerschaften begründen können, sind diese im Vergleich zur Ehe entweder anders oder völlig identisch ausgestaltet.

Dänemark, Island, Norwegen, Schweden und die Bundesrepublik Deutschland haben gleichzeitig mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaftsgesetze dahingehend geändert, dass die Partnerschaftsregister für Neueintragungen geschlossen sind. Bestehende eingetragene Partnerschaften werden jedoch weiterhin als solche anerkannt und können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden.

von

Günter Schwarz – 07.06.2019