Durch den Altonaer Vertrag erhielt Herzog Chritian Albrecht fra Slesvig-Holsten-Gottorp am 20. Juni 1689 seine Länder wieder.

Der dänische König, Kong Christian V., hatte Christian Albrecht fra Slesig-Holsten-Gottorp 1684 gezwungen, seine, 1679 im Frieden von Fontainebleau wieder erhaltenen Länder, Holsten (Holstein) und einen Teil Slesvigs (Schleswigs), nochmals zu verlassen.

Erst 1689 durch den unter Vermittlung der kaiserlichen, brandenburgischen, kusächsischen und englischen Gesandten geschlossenen Altonaer Vertrag erhielt der Herzog seine Länder wieder. Als Garantiemächte des Vertrages traten Schweden, England und die Niederlande auf.

Im Großen Nordischen Krieg in den Jahren 1700 bis 1721 um die Vorherrschaft im Ostseeraum sollte der Altonaer Vertrag noch einmal Bedeutung erhalten, als Dänemarks König Frederik IV. gemeinsam mit dem sächsischen König August dem Starken und dem russischen Zar, Peter dem Großen wiederum Holsten-Gottorp angriff.

Der Angriff rief die Garantiemächte auf den Plan, die den dänischen König im Frieden von Travethal zwangen, die Gottorper Oberherrschaft über der herzoglichen Anteil des Herzogtums Schleswig anzuerkennen und Herzog Frederik IV.. 260.000 Taler Entschädigung zu zahlen.

von

Günter Schwarz – 20.06.2019