(Rønne) – Ein Seeunfall nördlich von Bornholm im Mai 2017 wird noch in diesem Monat das Gericht auf Bornholm beschäftigen. Am 23. Juli wird das Gericht auf Bornholm über einen Fall entscheiden, in dem zwei Schiffe am 6. Mai 2017 nordöstlich von Hammeren kollidierten.

Ein dänischer Schlepper, der einen Kohlenkahn zog, fuhr am 06. Mai 2017 um 12:00 Uhr in ein maltesisches Tankschiff, etwa 16 Seemeilen (ca. 29 km) nordöstlich von Christiansø.

Die nachfolgenden Ermittlungen haben ergeben, dass es der dänische Schlepper „VT Electron“ war, der nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt wurde, was den Unfall verursachte. Der Kapitän des Schiffes wurde anschließend mit einer Geldstrafe von 10.000 Kronen (1.340 Euro) belegt, die er nicht akzeptieren will.

Daher kommt der Fall am 23. Juli jetzt vor das Gericht auf Bornholm.

Entsprechend der Klageschrift wird dem Schlepperkapitän folgendes zur Last gelegt (Zitat): „Im Falle eines groben Versagens ist die Vernachlässigung des Dienstes aufgrund einer Navigation unter Verstoß gegen die gute Seemannschaft erfolgt. Auch sind die Papierarbeiten auf der Brücke in Bezug auf Seekarten und Logbuch nicht ordnungsgemäß erledigt worden. Das verfügbare Radar und vorhandene Navigationsmittel auf der Brücke wurden nicht so effizient wie möglich genutzt, und kein sicherer Wachhabender überwachte ordnungsgemäß die Fahrt des Schleppzuges, was zu einer Kollision auf See führte.“ (Ende des Zitats)

Dem Kapitän des Schleppers wird also vergeworfen, auf See nicht die nötige Sorgfalt gezeigt zu haben. Bornholms Politi hat Anfang dieses Jahres das Fehlverhalten des Kapitäns mit einer Geldbuße von 10.000 Kronen belegt, und damit ist der Kapitän, der aus Marstal von der Insel Ærø stammt, nicht einverstanden.

Die Entscheidung über die Geldbuße durch die Polizei, war in diesem Fall auf die Untersuchungen der dänischen Seeschifffahrtsbehörde unmittelbar nach dem Unfall zurückzuführen.

von

Günter Schwarz – 17.07.2019