(Harrislee) – Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit im Land, kommt heute zu einem Parteitag in Harrislee bei Flensburg zusammen, auf dem die Partei über einen Zeitplan abstimmen will, an dessen Ende entschieden werden soll, ob der SSW das Ziel weiterverfolgen soll, bei der nächsten Bundestagswahl zu kandidieren.

Der SSW war zm ersten und letzten Mal nur im ersten Bundestag von 1949 bis 1953 auf Bundesebene vertreten. In der Vergangenheit wurde schon mehrfach über eine Kandidatenaufstellung zur Bundestagswahl diskutiert. Zuletzt hatten die Parteimitglieder das Thema vor zehn Jahren auf der Agenda. Damals habe man sich dagegen entschieden, so Parteisprecher Per Dittrich, da man vor allem darum fürchtete, die fähigsten Mitarbeiter auf Landesebene an den höheren Posten zu verlieren.

Die Partei tritt seither im Landesteil Schleswig als Regionalpartei und Interessenvertretung der hier ansässigen dänischen Minderheit an und versteht sich zudem als Vertreter der National Friesen innerhalb der friesischen Volksgruppe in Nordfriesland. Hier arbeitet der SSW mit den ca. 600 Mitgliedern des Friisk Foriining zusammen. In ihren politischen Ansichten steht die Partei zwischen den Volksparteien CDU und SPD und orientiert sich dabei stark an der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung der skandinavischen Länder. So strebt der SSW grundsätzlich eine dezentrale, bürgernahe und soziale Politik an.

Inzwischen jedoch hätten sich die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland durch das bedrohliche Erstarken einer rechten, völkischen Partei geändert, so Dittrich. Unter anderem dadurch sieht der SSW die Minderheiten im Speziellen sowie Schleswig-Holstein im Allgemeinen im Bundestag nicht ausreichend repräsentiert.

Es gehe um Lobbyarbeit und darum, Kompetenz in der Minderheitenpolitik in den Bundestag einzubringen, so Dittrich. Genau wie bei der Landtagswahl wäre der SSW auch bei der Bundestagswahl von der Fünf-Prozent-Hürde befreit.

Als Partei der dänischen Minderheit ist der SSW gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Wahlgesetzes seit 1955 für den Landtag von Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Hürden befreit; dies gilt auch schon seit 1953 für Bundestagswahlen nach § 6 Abs. 3 Satz 2 des Bundestagswahlgesetzes, der für alle Parteien nationaler Minderheiten gilt.

Einen finalen Beschluss darüber, ob der SSW an der Bundestagswahl teilnehmen soll oder nicht, wird es heute aber noch nicht geben. Eine Entscheidung darüber könnte im Herbst 2020 fallen – falls die Delegierten am Samstag für die Aufnahme des Diskussionsprozesses stimmen.

Außerdem stehen auf dem Parteitag nahe der dänischen Grenze Vorstandswahlen an. Der amtierende SSW-Landesvorsitzende Flemming Meyer kandidiert erneut für den Vorsitz.

von

Günter Schwarz – 14.09.2019