(Rabbat / Marokko) – Die Todesurteile für drei Haupttäter werden vom Berufungsgericht in Rabbat bestätigt. Eine weitere verurteilte Todesstrafe.

Das marokkanische Berufungsgericht bestätigte damit die in 1. Instanz verhängten Todesurteile der drei Haupttäter bei der Tötung von zwei dänischen und norwegischen Studentinnen. In den Heimatländern der beiden Frauen hatte der Fall große Bestürzung ausgelöst.

Die drei Haupttäter des Mordes an Louisa Vesterager Jespersen und Maren Ueland

Der vierte Mann, der vom Berufungsgericht zum Tode verurteilt wurde, befand sich auf dem Berg, auf dem die Morde stattfanden. Er verließ den Tatort, bevor Louisa Vesterager Jespersen und Maren Ueland getötet wurden. Aber auch er wurde jetzt zur Todesstrafe verurteilt. Seine Strafe wurde verschärft, als er Anfang dieses Jahres vor dem Gericht aus 1. Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Dieses schreiben die Nachrichtenagentur AFP und der norwegische Radio- und Fernsehsender NRK.

Die 24-jährige Dänin, Louisa Vesterager Jespersen, und die 28-jährige Norwegerin, Maren Ueland, wurden am vergangenen 17. Dezember beim Wandern im Atlasgebirge getötet. Die beiden jungen Frauen wollten in Marokko einen Monat lang durchs Atlasgebirge wandern. Aber die beiden Studentinnen, die beiden an der Universität von Bø in Südost-Norwegen studierten und eng befreundet waren, kamen nicht sehr weit. Ihre Wanderung endete sehr schnell schon tödlich.

Sie wurden in ihrem Zelt, das sie für ihr Nachtlager aufgeschlagen hatten, brutal ermordet, Mit einem Messer wurden sie getötet und anschließend enthauptet. Die Morde wurden zudem von den Hauptverdächtigen des Falls auf Video aufgezeichnet.

Insgesamt wurden 24 Männer angeklagt. In einem Untergericht wurden 20 der Angeklagten im Juli im 1. Prozess zu 5 bis 30 Jahren Haft verurteilt.

Mit den Todesurteilen gegen die Hauptangeklagten ist das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach Bestrafung der drei Haupttäter gefolgt. Ob die Todesurteile vollstreckt werden, ist jedoch fraglich. Marokko hat seit 1993 kein Todesurteil mehr vollstreckt.

von

Günter Schwarz – 31.10.2019