Freispruch für Vergewaltiger : Opfer konnte nicht »NEIN!« sagen
Die Sozialen Medien blasen zum Sturm gegen Vergewaltigung – nachdem in der vergangenen Woche drei Männer von dem Vorwurf der »Vergewaltigung« freigesprochen wurden, da das Opfer offenbar nicht in der Lage gewesen sei, deutlich genug »NEIN!« zu sagen.
(Roskilde) Laut Gerichtsurteil handele es sich nicht um eine Vergewaltigung, als drei Männer den Geschlechtsverkehr mit einer jungen Frau erzwangen, die offenbar aufgrund Insulinmangel und starkem Alkoholeinfluss nicht in der Lage gewesen sei, »Stopp« zu sagen, entschied das Gericht in Roskilde in der vergangenen Woche. Vorzuwerfen sei den drei Männern lediglich, dass die Frau ebenfalls keine Zustimmung zum Geschlechtsverkehr gegeben habe. Für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung reiche dies jedoch nicht aus, entschied das Gericht.
Auf kein Verständnis stösst dieses Gerichtsurteil in den Sozialen Medien. Unter dem Hashtag #AldrigDinSkyld (Niemals Deine Schuld) organisieren empörte Bürger über Facebook und Twitter eine groß angelegte Demonstration gegen Vergewaltigung am kommenden Donnerstag am Nytorv, Kbh.
Schon vor einigen Monaten sprachen sich bekannte Persönlichkeiten und einige Politiker mit Selfies und dem Hashtag #AldrigDinSkyld gegen sexuelle Gewalt aus. Nun ist der Hashtag wieder überall auf Facebook, Twitter und Instagram zu finden.
von
Line Holm – 26.04.2016
Diese „Nicht-Vergewaltigung“ gemäß Urteil des Gerichts Roskilde bei unserem nördlichen Nachbarn zeigt wieder einmal deutlich auf, wie patriarchisch die Justiz und die Strafgesetzgebung durch das sogenannte „starke Geschlecht“ beherrscht werden, die keinerlei Empathie für das weibliche Geschlecht zulassen.
Diese aufgrund von Diabetes und zusätzlichem Alkoholgenuss wehrlose Frau wurde von drei(!) Männern zum Geschlechtsverkehr gezwungen, obwohl sie sich aufgrund ihrer aktuellen körperlich Konstitution nicht dagegen artikulieren konnte, und das Gericht wertete diese Sprachunfähigkeit demnach mit einer „stillschweigenden Einwilligung“, was ich und die Öffentlichkeit zurecht als einen Skandal ansieht!
Wie richtet dann dieses Gericht bei einer Frau, die z. B.an Taubstummheit (Surdomutitas) oder einer anderen entwicklungs- oder krankheitsbedingten Spracheinschränkung leidet? Sind diese davon betroffenen Frauen für dieses Gericht ab jetzt alle „Freiwild“ für diese drei „Herren“, die als freie und weiterhin unbescholtene Bürger das Gerichtsgebäude verlassen durften?
Es bleibt nur zu hoffen, dass dieser Fall von einer nächsthöheren Instanz neu verhandelt wird, um das jetzige Urteil zu „kassieren“, denn mit Rechtstaatlichkeit hat eine derartige Gerichtsentscheidung absolut nichts zu tun – weder nach dem Menschenverstand eines gesunden Rechtsverständnisses noch mit Sicherheit nach dänischem Recht!