Böhmermann-Gedicht – veröffentlicht vom LG Hamburg
Nachdem das Landgericht Hamburg vorgestern, am 17,05.2016, gegen Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung auf Antrag von Recep Tayyip Erdogan erlassen hat , das vom ihm in seiner Satiresendung „Neo Magazin Royale“ verwandte Gedicht gegen Androhung einer erheblichen Ordnungsstrafe nicht weiterhin in der Öffentlichkeit zu wiederholen, war es so freundlich, das Erdogan-Gedicht von Jan Böhmermann zu veröffentlichen und die verbotenen Stellen ROT zu kennzeichnen. Böhmermann droht bei Zuwiderhandlung nach Angaben des Gerichts ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Gut, dass das LG Hamburg damit jedem in Deutschland deutlich macht, was man satirisch sagen darf und was nicht. Dazu ausgerechnet dieses Dokument zu veröffentlichen, um zu demonstrieren, was erlaubt ist und nicht, geschah sicher „rein zufällig“, was wir sehr zu schätzen wissen, und worüber wir uns beim LG Hamburg sehr bedanken.
Quelle: http://justiz.hamburg.de/
von
Günter Schwarz – 19.05.2016