„Die dänische Verfassung bietet dem Gesetzgeber die Möglichkeit, die Religionsfreiheit einzuschränken“, sagt Martin Henriksen von der Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei), MP und Vorsitzender der Parlamentarischen Einwanderung, Integrations- und Wohnungsausschüsse, und er möchte diese verfassungsrechtliche Möglichkeit nutzen, den Islam zu bekämpfen.

Viele haben die am vergangenen Dienstag erreichte sogenannte Imams Vereinbarung kritisiert, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Aber eigentlich ging es dabei nicht um die freie Rede und Meinungsfreiheit, im Gegenteil, es ging allein um die Freiheit der Religionen, und ihnen diesbezüglich ihre Grenzen aufzuzeigen. Und der einzige Grund, warum getan werden muss, was nötig ist, ist die unangemessen hohe Präsenz von Muslimen in Dänemark.

„Wir bemühen uns, der Religion des Islam die Gesetzeskompetenz zu nehmen und diese politischen und rechtlichen Aspekte aus dem Islam zu entfernen. Natürlich ist es nicht allein mit diesem Ansatz der Imams Vereinbarung getan, aber es ist ein erster Schritt. Das Wichtigste ist natürlich, vor allem die muslimische Einwanderung zu reduzieren (Man beachte hier, dass das Parlament ein Gesetz verabschiedet hat, um die Asylzahlen unten zu halten und ausländische Arbeitnehmer aus bestimmten nicht-westlichen Ländern zu beschränken), aber es ist einfach unerlässlich, beispielsweise religiöse Unterweisung in Polygamie, Pädophilie und so weiter zu kriminalisieren“, argumentiert die DF (Dänische Volkspartei).

So ist es für die DF (Dänische Volkspartei) unumgänglich, dass Imame in der Unterrichtung über ihre Religion eingeschränkt werden, aber es ist gerade wegen der Grundfreiheiten, die auch für junge muslimische Mädchen zu gewährleisten sind, die mit der sozialen Kontrolle ihrer Familien brechen wollen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Und es  ist keineswegs so, dass jemand behaupten kann, mit der Vereinbarung Geistliche und Imame ihre Einstellung zur  Homosexualität oder zur Einehe verändern zu wollen. Diese können sie weiterhin beibehalten, sie sollen sie lediglich aus ihren religiösen Unterweisungen oder Predigten heraushalten und sich an geltendes dänisches Recht halten.

Es besteht  nicht die Absicht, die Religionsfreiheit oder die Freiheit der Meinungsäußerung abzuschaffen, und es ist kolossal leicht, einfach zu versuchen, die Menschen glauben zu machen, dass so etwas wie dieses auf dem Weg sein würde. Aber man kann unter Bezugnahme auf Artikel 67 der Verfassung versuchen, Beschränkungen zu implementieren, die auch im Hinblick auf den Glauben und auf die Religionsfreiheit in der Verfassung möglich sind. Und das könnte und sollte der Gesetzgeber nutzen.

Die Verfassung sagt ganz klar, dass der Glauben nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen darf. So gibt es religiöse Grenzen, und alles andere wäre auch absurd. Und gerade weil es in erster Linie eine Frage der Religion und nicht eine Frage der freien Meinungsäußerung ist, welches das Gesetz nur für religiöse Führer nötig macht – und  ja, es richtet sich gegen Diskriminierung. Aber es ist sachlich durchaus gerechtfertigt, und es bewegt sich völlig innerhalb der Grenzen der Verfassung. Auch steht es mit dem Geist der Verfassung in Einklang. Fraglos gehr es natürlich nicht, wenn ein Imam bei bestimmten Verstößen gegen die Regeln des Korans für öffentliche Steinigungen eintritt oder die Polygamie gut heißt.

Die DF (Dänische Volkspartei) hat den Vorschlag vorgebracht, religiösen Unterricht zu kriminalisieren, wenn religiös fanatische Imame oder Hassprediger zur Gewalt  und zur Verletzung der Menschenwürde aufrufen. Religiösen Menschen soll keineswegs der Glaube genommen werden, solange er sich an Regeln hält, die für alle Menschen gelten. Somit sollen nur die Teile des Islams getroffen werden, die mit den dänischen Werten unvereinbar sind

Von muslimischer Seite wirf oft argumentiert, die dänische Verfassung sei illiberal. Ja, und warum auch nicht? Natürlich ist sie nicht liberal, wenn die Staatsmacht und der Gesetzgeber im Namen des dänischen Volkes die Verfassung in die Hand nimmt, den Muslimen zu sagen, dass sie, wenn Sie Muslime sein wollen, dann können sie es in einem Rahmen, der in Dänemark gültigen Gesetze sein. Diesen Rahmen müssen sie einhalten, und wenn sie glauben, sich außerhalb geltender dänischer Gesetze stellen zu müssen, dann ist es eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder gar mit Gefängnis geahndet werden kann und vielleicht sogar zur anschließenden Ausweisung führt.

Die Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) drängt darauf, vorhandene Gesetze voll auszuschöpfen, um Teile des Islams unter Strafe zu stellen, die dänischen Gesetzen zuwider gehen. Damit sieht sich die DF (Dänische Volkspartei) nicht im Kampf gegen den Islam als Religion, aber sie möchte den politischen Islam mit seiner eigenen Rechtsprechung, der Scharia, in seine Schranken weisen. Nur in der Einhaltung einer gewissen Balance ist die Islamisierung Dänemarks zu verhindern und die Grundwerte der Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit für alle Bürger zu erhalten und langfristig zu garantieren.

von

Günter Schwarz – 07.06.2016