Die junge Frau wurde vor 20 Jahren in Dänemark im Herlev Krankenhaus bei København als Tochter einer amerikanischen Mutter und eines dänischen Vaters geboren, wobei der Vater als Sohn dänischer Eltern in den USA geboren wurde.

Sie lebte ihr ganzes bisheriges Leben in Dänemark als US-Staatsbürgerin, da das Sorgerecht über die Tochter bei der Scheidung der Eltern der Mutter übertragen wurde und da sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft hatte, erhielt auch die Tochter einen US-amerikanischen Pass. Allerdings ist sie bisher noch nie in den USA gewesen und hat keinerlei Beziehung zu den Staaten. Ihre gesamte Familie lebt in Dänemark, und ihr Freundes- und Bekanntenkreis aus der Kindheit, der Schule und ihres jetzigen Wirtschaftsstudiums befindet sich gleichfalls in ihrem Geburtsland.

Und das Wirtschaftsstudium bei der Brüel & Kjær Sound and Vibration Measurement A/S wird ihr jetzt zum Problem mit der Folge der angedrohten Ausweisung aus Dänemark! Sie hätte sich nach Abschluss der Hochschulreife, dem dänischen HHX, für eine andere berufliche Ausbildung entscheiden sollen, um ihre Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark erhalten zu können.

Mit der Entscheidung, Wirtschaft an der besagten Einrichtung zu studieren, zog sie die  Aufmerksamkeit dänischer Bürokraten aus der Einwandererbehörde auf sich, denn nach den Buchstaben angeblicher Unterlagen dieser Behörde gehört die Brüel & Kjær Sound and Vibration Measurement A/S nicht zu den staatlich anerkannten Ausbildungseinrichtungen, die Voraussetzung zum Erhalt bzw. zur Verländerung einer Aufenthaltserlaubnis berechtigen. Die Behörde erkennt lediglich die Ausbildung an einer öffentlichen Bildungseinrichtung an, die eine zeitlich begrenzte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis legitimiert.

Somit bleibt Stepanie nur die Alternative, ihr derzeitiges Wirtschaftsstudium abzubrechen und sich für eine Ausbildung oder einem Studium an einer öffentlichen Einrichtung zu entscheiden oder, was die Einwandererbehörde sie auch wissen ließ, sie könnte sich sich einen Vollzeitjob suchen und bis zum 10. November, den terminierten Tag ihrer Abschiebung, drei Lohn- bzw, Gehaltsnachweise vorlegen, mit denen sie beweisen kann, dass sie in Dänemark voll berufstätig ist. Damit wird ihre Aufenthaltsgenehmigung auch verlängert.

Für Stephanie hätte eine Ausweisung natürlich ganz erhebliche Folgen, denn neben ihrer gesamten Familie und Freunde, verlöre sie sicherlich auch ihren Freund, mit dem sie zusammen in der Kleinstadt Ringsted auf Sjælland lebt. „Wir sind ein junges Paar, das auf die gleiche Weise lebt, wie alle anderen jungen dänischen Menschen auch leben“, sagt Stephanie.

Ob Dänemark oder Deutschland oder sonstwo auf dieser Welt, diese dänischen Bürokraten der Einwandererbehörde beweisen wieder einmal mehr, dass Bürokraten auf dem gesamten Globus ein ganz spezielles „Völkchen“ ohne Unterschied von Hautfarbe, Nationalität, Religion, Spache und sonst was sind. Sie arbeiten ausschließlich nach ihnen vorliegenden Anordnungen von Buchstaben in Form von Gesetzen, Vorschriften, Durchfühungsbestimmungen usw. und lassen jegliche menschliche Logik und Vernunft vermissen.

von

Günter Schwarz – 07.06,2016