Das Højestere (Oberster dänischer Gerichtshof) in Christiansborg bestätigte, dass der 56-jährige Sam Mansour, der vom Østre Landsret (Landgericht Ost) wegen Aufruf zum Terror und verschiedener kleinerer Delikte zu vier Jahren Gefängnis, dem Entzug der dänischen Staatsbürgerschaft, und der anschließenden Abschiebung verurteilt wurde, nach der Haftverbüßung dennoch in Dänemark wird bleiben können.

Bekannt wurde Sam Mansour, als „der Buchhändler von Brønshøj“, da er über seinen Buchhandel und den von ihm gegründeten Verlag Al-Nur islamische zur Gewalt aufrufende Propaganda-CDs und -DVDs mit Reden und Predigten von verurteilten Terroristen und Al-Kaida-Führern und verschiedene Bücher mit Texten, Bildern und Liedern veröffentlichte und vertrieb. Unter anderem war auch Material aus Mansours Verlag in einer Wohnung in Hamburg gefunden worden, wo einige der Entführer hinter den Anschlägen vom 11. September auf das World-Trade-Center in New York gelebt hatten.

Es ist das erste Mal, dass Dänemark eine dänische Staatsbürgerschaft aberkannt hat. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass Mansour als 24-jähriger nach Dänemark kam und keine besondere oder enge Bindung zu Dänemark habe. Dennoch kann Mansour, der auch die marokkanische Staatsangehörigkeit hat, das Land nicht unbedingt verlassen. Er kann wohl in Dänemark aufgrund des „geduldeten Aufenthalts“ bleiben, weil die Behörden im Allgemeinen der Ansicht sind, dass es für ihn zu gefährlich ist, ihn nach Marokko abzuschieben. Ein wesentlicher Faktor in seinem Urteil ist, dass Mansour nicht staatenlos gemacht wird, da er noch seinen marokkanischen Pass behalten kann.

Das bedeutet geduldeter Aufenthalt

Wenn die dänischen Behörden davon ausgehen müssen, dass eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, die eine Person in dem Heimatland erwartet – zum Beispiel durch Folter oder Tod – kann die Person aus Dänemark nicht abgeschoben werden. Ihr muss dann hier unter den gesonderten Bestimmungen der sogenannten „Duldung“ der Aufenthalt gewährt werden.

Das bedeutet, dass die Person in einem Flüchtlingslager, zum Beispiel im Asylzentrum Sandholm, mit etwa 30 Kronen pro Tag (4,03 Euro/Tag) leben muss und keine Arbeit aufnehmen darf. Zusätzlich müssen sich diese Personen je nach Vereinbarung entweder jeden Tag oder jede Woche bei der für sie zuständigen Polizeiwache melden.

Es ist Mansours zweite Verurteilung wegen Aufrufs zum Terror.

Justizminister Søren Pind (Venstre 7 links-liberale Partei)) ist der Aussicht, dass Said Mansour sehr wahrscheinlich darüber sehr zufrieden ist, dass die Ausweisungsentscheidung aus Dänemark nicht umgesetzt werden kann. So har er sich jedenfalls dazu geäußert – sehr kurz – auf Twitter nach dem Urteil.

von

Günter Schwarz – 08.06.2016