Ausweisung wegen Millionen für Terrorismus?
Ein 75-jähriger Kurde hat gegen seine Angst vor einer Ausweisung anzukämpfen. Er sammelte Millionen für die PKK gesammelt. Das Østre Landsret (Landgericht Ost) hat ihn deswegen unter Anklage gestellt.
Dem 75-jährigen Rentner, dem „Onkel Hasan“, und einem Geschäftsführer eines Transportunternehmens soll das Recht in Dänemark zu bleiben und damit die Aufenthalts entzogen werden. So lautet jedenfalls die Forderung der Staatsanwaltschaft in dem Schwurgerichtsverfahren vor dem Østre Landsret (Landgericht Ost) in Kobenhavn wegen der „Sammlung“ von Millionen von Kronen für die PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans.
Die beiden kurdischen Männer sind Staatsbürger der Türkei und kamen bereits vor vielen Jahren nach Dänemark. Sie sind die letzten beiden von zehn Verdächtigen, gegen die wegen Terrorismusfinanzierung ermittelt wurde. Eine dritte Person, gegen die auch Anklage erhoben worden war, wurde nach einem langwierigen Prozess freigesprochen und unmittelbar nach seinem Freispruch noch im Gerichtssaal von deutschen Kriminalbeamten im Auftrag des Gerichts in Celle (Niedersachsen) festgenommen. Wir berichteten am vergangenen Donnerstag, den 9. Juni, über diese „denkwürdige“ Urteilsverkündung.
Der ältere Mann soll etwa 4,5 Millionen Kronen (602.200 Euro) gesammelt haben, während dem anderen, einem 49-jährigen, vorgeworfen wird, insgesamt, 29 Millionen Kronen (3900000 Euro) an die PKK überwiesen zu haben.
Der 75-jährige gebrechlich wirkende Mann trägt einen Nadelstreifenanzug zur Verhandlung. Er kam vor fast 20 Jahren nach Dänemark, weil er angeblich vor türkischen Truppen fliehen musste, die sein Haus angesteckt hatten. Zwei seiner Töchter schlossen sich daraufhin der PKK an und sind heute noch in der Organisation aktiv. Er selbst betätigte sich sehr aktiv in einem kurdischen Kulturverein, wie er dem Gericht durch einen Dolmetscher mitteilte. „Ich habe dafür gearbeitet, dass meine Leute nicht das gleiche Schicksal haben, wie ich es habe erleiden müssen“, sagte er über seine Tatbeteiligung.
Er hat auch als „Einpeitscher“ gedient, wenn es darum ging, Gastronomen, Lebensmittelgeschäfte und andere zu überzeugen, Geld zu „spenden“, wie polizeiliche Vernehmungsprotokolle belegen. Unter anderem heimlich erfolgte und ausgewertete Abhörmaßnahmen in seiner Wohnung in Frederiksberg bei København bewogen die Staatsanwaltschaft vorab schon einmal und vor dem Plädoyer zu dem Antrag, den Angeklagten zu drei Monaten Haft wegen finanzieller Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen. Als strafmildernd wertete der Staatsanwalt Symptome eines posttraumatischen Stresses den der Rentner entwickelt hat. Er hatte sich gegen eine Untersuchung seines Geisteszustandes gewehrt.
Beiden gemeinsam, dem Rentner und dem anderen Mann, konnte das Gericht zweifelsfrei nachweisen, dass sie sich im Norden des Iraks mit Mitgliedern der PKK getroffen haben.
Der andere Mann, der wie zuvor erwähnt 49 Jahre alt ist, kam vor 38 Jahren nach Dänemark. In den letzten Jahren hatte er seinen Wohnsitz in Schweden. Er pendelte aber nahezu täglich nach Dänemark, wo er Geschäftsführer eines Vertriebs- und Transportunternehmens mit 10 Mitarbeitern ist.
Bereits im Jahr 2008 wurde er verdächtigt, über einen Kulturfonds der terroristischen PKK Geld zukommen zu lassen. In diesem Zusammenhang steht wahrscheinlich auch ein Überfall auf ihn in seinem Haus in Schweden, wobei die Tat und Hintergründe nie aufgeklärt werden konnten.
Am heutigen Dienstag kommen sowohl der Ankläger und der Verteidiger mit ihren Plädoyers zu Wort, um jeweils ihre Darstellung der Geschehen den Geschworenen und dem Richter nahe zu bringen und das Strafmaß zu beantragen. Eine rechtskräftige Verurteilung der Angeklegten kann durchaus eine Ausweisung aus Dänemark nach der Haft nach sich ziehen.
von
Günter Schwarz – 14.06.2016