Gisa und Hedda Deilmann sollen geerbtes Vermögen beiseite geschafft haben. Dann meldete ihre Reederei Insolvenz an.

Das juristische Schicksal der Zwillinge Gisa und Hedda Deilmann ist wohl besiegelt: Vor der Wirtschaftskammer des Lübecker Landgerichts wurden die Ex-Geschäftsführerinnen der Reederei Peter Deilmann zu Freiheitsstrafen von je zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das berichteten zuerst die Lübecker Nachrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deilmanns sollen sich des Bankrotts, der falschen eidesstattlichen Versicherung und der versuchten Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben.

Der Prozess gegen Gisa und Hedda Deilmann hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Zwillinge hatten von ihrem Vater Peter Deilmann geerbt, ihm gehörte die gleichnamige Reederei aus Neustadt in Holstein, die unter Führung der Schwestern 2009 Insolvenz anmelden musste. Die Reederei ist vor allem bekannt, weil sie Eigentümer der Kreuzfahrtschiffe MS „Berlin“ und MS „Deutschland“ – den ehemaligen „ZDF-Traumschiffen“.

Ob die Deilmanns gegen das Urteil Revision einlegen, ist noch nicht klar. Dafür haben sie eine Woche Zeit. Sollte sich das Urteil aber auch in einem möglichen Revisionsverfahren bestätigen, müssten die Deilmann-Zwillinge ins Gefängnis. Ihnen war vorgeworfen worden, Erbteile noch vor einem Insolvenzantrag der Reederei Peter Deilmann auf andere Familienmitglieder übertragen zu haben. So soll es zwischen Hedda Deilman und ihrer Mutter einen Treuhandvertrag gegeben haben, der im Jahr 2008 geschlossen worden war. Dieser Vertrag soll Hedda Deilmann über ein Konto 742.000 Euro zugesichert haben.

In dem Gerichtsverfahren wurde auch der Hausnotar der Familie verurteilt. Das berichten die Kieler Nachrichten. Demzufolge erhielt er eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen versuchter Steuerhinterziehung. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gleiches Strafmaß hielt die Sechste Große Strafkammer auch für die Mutter der Deilmann-Zwillinge für angemessen, auch wenn diese meinte, von nichts gewusst zu haben: „Ich wusste nicht, was ich damals unterzeichnete. Ich unterschrieb ständig irgendwelche Papiere“, zitieren sie die Kieler Nachrichten.

Kritik an dem Urteil gab es den Angaben zufolge von Friedrich Bergmann, dem Rechtsbeistand von Hedda Deilmann. Das Gericht ignoriere die wirkliche Höhe des Erbes von Peter Deilmann führte er an. Bergmann rechnete vor, dass die Reederei zum Zeitpunkt des Todes von Peter Deilmann bereits „deutlich überschuldet“ gewesen sei. Deshalb sei von den Vermögen in Höhe von über 30 Millionen Euro eigentlich nichts mehr übrig gewesen.

Die Vorwürfe von Staatsanwältin Claudia Wilking gegen die Deilmann-Zwillinge reichten zum Teil bis ins Jahr 2004 zurück. Damals hatten sie die Leitung der Neustädter Reederei übernommen. Der Firmengründer Peter Deilmann war Ende 2003 im Alter von 68 Jahren gestorben.

von

Günter Schwarz – 19.06.2016