Landesgericht Ost: Kirchliche Trauung Homosexueller ist verfassungsgemäß
Im Jahr 2012 ist das Grundgesetz geändert worden. Seither ist es möglich, dass sich homosexuelle Paare auch kirchlich trauen lasssen können. Die christliche Gruppe „Foreningen med grundlov skal land bygges“ (Vereinigung mit Grundsart soll das Land aufbauen) hat das als Widerspruch gegen die Religionsfreiheit gesehen, die ebenfalls durch das Grundgesetz geschützt ist, und hat vor dem Gerricht Verfassungsklage eingereicht. Es sei kirchliche Angelegenheit, ob solche Eheschließungen vorgenommen werden, war das Hauptargument der Gruppe.
Das Landsrettet Øst (Östliches Landesgericht) in København musste sich mit dieser Klage befassen und hat heute entschieden, das Gesetz sei Verfassungskonform, und somit wurde die Klage angewiesen. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem: „Wenn Mitglieder die Trauung Homosexueller nicht tollerieren, dann haben sie die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten und ihren Glauben anderswo zu praktizieren.“
Als Zeuge trat bei dem Fall unter anderem auch der damalige Kirchenminister Manu Sareen (Radikale Venstre / linksliberale Partei) auf, der als Vertreter des Ministeriums anwesend war.
von
Günter Schwarz – 28.06.2016