Die Polizei hat zum ersten Mal das sogenannte Schmuckgesetz angewandt. Das Gesetz 102, das in der Bevölkerung als „Schmuckgesetzt“ bekannt wurde, trat am 3. Februar 2016 in. Das macht es möglich, Geld und Wertgegenstände von Aslybewerbern zu beschlagnahmen. Ausländer- und Integrationsministerin Inger Støjberg (V), die hinter dem umstrittenen Gesetzt steht, ist der Meinung, dass die Beschlagnahmung von 80.000 Kronen (10.750 Euro) von fünf Asylsuchenden am Flughafen Kstrup København klar macht, dass das Gesetz benötigt wird.

Das Geld soll nun benutzt werden, um den Aufenthalt der zwei Männer und drei Frauen aus dem Irak mitzufinanzieren, während ihre Asylanträge bearbeitet werden. „Meiner Meinung nach ist es vollkommen vernünftig, dass man seinen Aufenthalt hier selbst bezahlt, wenn man dazu in der Lage ist“, so die Integrationsmministerin Inger Stojberg, die es nicht verwunderlich findet, dass das Gesetz erst nach einem halben Jahr zur ersten Anwendung fand, da viele Asylsuchende ihr Vermögen auf ausländischen Konten untergebracht hätten, was nach Aussage von Støjberg nicht verhindert werden könne.

von

Günter Schwarz – 30.06.2016