Das für West-Jylland (Jütland) zuständige Landsretten Vest (Landgericht West) in Viborg bestätigte das Urteil des Landgerichts Potsdam, das einen Dänen 2011 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte, und hielt es damit aufrecht.

Der 46-jährige Mann hatte 2011 seine beiden Töchter in der Nähe von Potsdam bei Berlin ermordet. Ihm war nach der Scheidung von seiner Frau das Sorgerecht für die Kinder entzogen worden, woraufhin er seiner Ex-Frau die Kinder entzog und mit ihnen nach Deutschland in den Raum Berlin fuhr. In Nähe von Potsdam verabreichte er seinen Töchtern dann Schlafmittel und legte sie schlafend ins Auto, um es dann anzuzünden. Beide Mädchen verbrannten daraufhin in seinem Fahrzeug, wofür das Landgericht Potsdam ihm niedere Beweggründe und Heimtücke bei dem Mord zur Last gelegt hatte und ihn zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte.

In der deutschen Haftanstalt stellte er den Antrag, die Haftstrafe in seiner Heimat Dänemark absitzen zu dürfen, was ihm genehmigt wurde. Nach der Überstellung an die dänische Justiz beantragte er die Wiederaufnahme des Verfahrens, um die lebenslange Haftstrafe auf die in Dänemark für derartige Taten wie Mord übliche Strafe von 14 Jahren umzuwandeln.

Dieses ist dem Mann nicht gelungen, und folglich „darf“ er die Strafe auch in seiner Heimat Dänemark voll absitzen.

von

Günter Schwarz – 05.06.2016