Die Staatsanwältin soll gemäß der Anklage der Staatsnawaltschaft Itzehoe Tierhaltern per Notveräußerung ihre Tiere entzogen und damit in sechs Fällen Rechtsbeugung begangen haben. Das teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit

Die betroffenen Tierhalter konnten durch die Handlungsweise der Kieler Staatsanwältin ihre ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte nicht geltend machen.

Die Juristin war in ihrer Staatsanwaltschaft unter anderem für Straftaten nach dem Tierschutzgesetz zuständig. Sie soll Tierhaltern unter anderem Pferde, Hunde, Hühner und Kaninchen per sogenannter Notveräußerung entzogen haben, ohne dass die Betroffenen ihre gesetzlichen Rechte geltend machen konnten.

In diesem Zusammenhang laufen noch weitere Ermittlungsverfahren. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.

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Günter Schwarz – 08.07.2016