Eest ein Klick im Internet, dann ein Rausch und manchmal anschließend ein Todesfall. Sogenannte Legal Highs werden als vermeintlich harmlose Kräutermischung oder Badesalz zumeist online unters Volk gebracht. Tatsächlich können diese „harmlosen“ Substanzen aber unter anderem zu Kreislaufversagen, Psychosen und sogar zum Tod führen.

Eine 20-Jährige starb Anfang Mai im Raum Trier nach dem Konsum einer Kräutermischung. Im Falle eines toten 29-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Gerolstein in der Eifel wird laut Polizei noch geprüft, ob er aufgrund von Legal Highs starb. Der Mann war am 30. Mai leblos in seiner Wohnung gefunden worden.

Legal Highs sind laut Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz besonders bei jungen Menschen beliebt. Das Phänomen gebe es aber noch nicht länger als drei oder vier Jahre, schätzte eine LKA-Sprecherin.

Die Mischungen in bunten Tütchen mit Namen wie Crazy Monkees, Couch Trip oder Beach Party sind auch längst im Fokus von Jugendschützern. Beispielsweise kritisierten die Macher der bundesweit aktiven Mainzer Internetplattform jugendschutz.net bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2015, Händler stellten Legal Highs als Lebensbereicherung und Stressbewältigung dar. Zudem machten sie es ihrer jungen Zielgruppe sehr einfach, von den Produkten zu erfahren – etwa über Facebook – und diese auch zu kaufen. Bei 62 von 62 überprüften Internetshops, also in 100 Prozent dieser Fälle, könnten die Kräutermischungen ohne Alterskontrolle bestellt werden.

Oft schreiben die Händler im Netz, die Mischungen seien nur Raumdüfte und nicht zum Essen oder zum Rauchen geeignet – ein Vorgehen, dass von jugendschutz.net als reine Verschleierungstaktik eingestuft wird. Viele Anbieter preisen ihre Kräutermischungen auch ausdrücklich als legal an. Eine Untersuchung des Universitätsklinikums Freiburg zwischen April 2015 und März 2016 kam jugendschutz.net zufolge allerdings zu anderen Ergebnissen. Demnach ließen sich die Forscher stichprobenartig 471 Produkte liefern und stellten fest, dass 55 Prozent unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. 73 Prozent der Mischungen hätten starke psychoaktive Substanzen enthalten, von denen bekannt sei, dass sie zu gefährlichen Vergiftungen führten könnten.

In den meisten Fällen ist bei Legal Highs allerdings unklar, welche Stoffe in ihnen stecken. „Fast jede Woche kommt eine neue Substanz mit leichten molekularen Änderungen auf den Markt“, hieß es aus dem Büro der Bundesdrogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Die Wirkungen seien ähnlich wie die von Cannabis oder Amphetaminen, allerdings viel stärker und nicht einschätzbar.

Die vielfältigen Wirkstoffvarianten werden auch als gesetzliches Schlupfloch genutzt. Eine Sprecherin des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden erklärte, Legal Highs würden „so designt, dass sich ihre konkrete Zusammensetzung immer gerade so“ dem Gesetz entziehe. Ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 4. Mai beschlossen hat, soll Abhilfe schaffen. Künftig sollen nicht mehr einzelne Stoffe, sondern chemische Stoffgruppen verboten werden.

Legal Highs gehören zu den sogenannte neuen psychoaktiven Stoffen (NPS). Damit seien Substanzen gemeint, die chemisch so verändert seien, dass sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fielen, erklärte die BKA-Sprecherin. Die Wirkung auf die Psyche bleibe aber trotz Veränderung bestehen, werde teils dadurch sogar verstärkt.

Im vergangenen Jahr starben laut BKA bundesweit 39 Menschen wegen des Konsums von NPS. Das ist im Vergleich zu 2014 ein Anstieg von 56 Prozent – damals hatte es 25 Todesfälle in Deutschland gegeben. Die Polizeibehörde geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus.

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Günter Schwarz – 11.07.2016