Zukunftig kann es sein, dass große, leistungsfähuge Computersysteme, vor allem die von Geldinstituten, die Bankgeschäfte von Folketingsmitgliedern und anderen „politisch exponierten Personen“, überwachen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Gelder am Staat vorbei ins Ausland transferiert werden (Geldwäsche!).

„Völlig in Ordnung“, meint SF-Folketingsmitglied  Lisbeth Bech Poulsen. „Als Politikerin und Gesetzgeber finde ich es nur richtig, dass uns besonders genau in die Karten geschaut wird“, erklärt sie ihre Meinung.

Möglich machen soll das ein Gesetz, dass in den nächsten Tagen von Wirtschaftsminister Troels Lund Poulsen (Venster / sotialliberale Partei) in die erste Anhörung gegeben wird. Darin geht es um die Straffung der Anforderungen an Unternehmen, um die vierte „Geldwaschdirektive“ der EU umzusetzen.

So sollen zum Beispiel in Unternehmen Geschäfte von der Firmenleitung gut geheißen werden, die mit bestimmten Personengruppen gemacht werden. Die Quellen des Kapitalvermögens dieser Leute soll offen gelegt werden, und es soll eine „verschärfte ständige Überwachung“ erfolgen.

Zu diesem Personenkreis gehören Politiker und deren Angehörige, Richter vom Hohen Gericht, Botschafter, hochstehende Offiziere und Führungsmitglieder der Vorstände von staatlichen Unternehmen sowie von internationalen Organisationen.

Dansk Folkeparti (Dänische Volkspartei) -Wirtschaftssprecher Hans Christian Skibby fühlt sich abgestempelt. „Ich werde pauschal verdächtigt, nur weil ich Folketingsmitglied bin“, klagt er.

Venstre und Sozialdemokraten wollen sich noch nicht zu diesem Gesetzesvorschlag äußern.

von

Günter Schwarz – 11.07.2016