Eine Beschwerde der dänischen Folketingsmehrheit (ohne Regierung) und einiger anderer europäischer Parlamente wurde von der EU-Kommission zurückgewiesen. Die Dänen und andere möchten verhindern, dass Lohnempfänger in anderen EU-Staaten dieselben Lohnpakete wie die einheimischen Arbeitnehmer erhaltenn sollen. Dieses verstoße gegen das Subsidiaritätsprinzip, hieß es zur Begründung.

Doch die flämische Arbeitsmarktkommissarin Marianne Thyssen meint: „Es geht um entsandte Angestellte, und deshalb ist es per Definition ein grenzüberschreitendes Thema.“

Der Vorschlag muss jetzt im Ministerrat und im EU-Parlament verhandelt und entschieden werden, um eine einheitliche europäische Regelung herbeizuführen.

von

Günter Schwarz – 20.07.2016