Ansbach: Attentäter sollte nach Bulgarien abgeschoben werden
Der Attentäter von Ansbach sollte nach Bulgarien abgeschoben werden. Warum die Abschiebung noch nicht vollzogen worden sei, konnte ein Sprecher der Bundesregierung nicht sagen. Der junge Mann war zuletzt in Deutschland geduldet.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sollte der Selbstmordattentäter von Ansbach nach Bulgarien abgeschoben werden. Warum die Abschiebung des Syrers nicht vollzogen wurde, könne er derzeit nicht sagen, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber lägen in der Zuständigkeit der Länder.
Der 27-jährige Flüchtling hatte sich am Sonntagabend in Ansbach vor dem Gelände eines Musikfestivals selbst in die Luft gesprengt und fünfzehn Menschen verletzt. Die Ermittler gehen inzwischen davon aus, dass es sich um einen islamistisch motivierten Selbstmordanschlag handelte. Nach Polizeiangaben soll der Syrer seit rund zwei Jahren in der mittelfränkischen Stadt gelebt haben. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, allerdings habe er vor etwa einem Jahr eine Duldung erhalten.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass Syrer wegen des Krieges momentan nicht in ihre Heimat abgeschoben werden könnten. Dies bedeute aber nicht, dass Syrer nicht in Drittstaaten abgeschoben werden könnten. Im Eurodac-System, der gesamteuropäischen asylrechtlichen Datenbank, sei der Attentäter von Ansbach von Behörden insbesondere in Bulgarien und in Österreich erfasst worden.
von
Günter Schwarz – 26.07.2016