NPD scheitert in Karlsruhe und droht die Pleite
Das laufende Verbotsverfahren bringt die rechtsextreme NPD in akute finanzielle Nöte. Im Streit um Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung scheiterte nun auch ein Eilantrag der Partei vorm Verfassungsgericht in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Verwaltung des Bundestages zu erlassen, um eine Rückübertragung der Parteizentrale in Berlin-Köpenick zu erzwingen.
Die NPD hatte die mit 355.500 Euro bewertete Immobilie als Sicherheitsleistung beim Bundestag hinterlegt. Sonst hätte dieser nicht die der NPD aus der Parteienfinanzierung zustehenden Gelder ausgezahlt. Die Sicherheitsleistung ist nötig, weil im Februar kommenden Jahres rückwirkend abgerechnet wird. Sollte die Partei bis dahin verboten sein, droht ihre Zahlungsunfähigkeit zum Nachteil des Bundestages.
von
Günter Schwarz – 28.07.2016