Wie Sh-UgeAvisen schon gestern berichtete, beabsichtigt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan die von ihm eingereichten Beleidigungsklagen zurückziehen zu wollen. Wie die ARD heute meldet, betrifft dass alle Klagen, die er in der Türkei gegen türkische Staatsbürger wegen „Präsidentenbeleidigung“ eingereicht hat.

Den „Fall Böhmermann“ hier in Deutschland betrifft die Klagerücknahme allerdings nicht, wie Erdogans deutscher Anwalt, der Münchner Anwalt Michael Hubertus von Sprenger über die ARD verlauten ließ. Aber Herr von Sprenger hat ohnehin unverkennbar einen Hang zu „ungewöhnlichen Mandanten“ – vielleicht braucht er diese, um sein eigenes Selbstbewusstsein zu stärken. Insofern passt der Anwalt von Sprenger mit seinem Mandanten Erdoğan wie der „Deckel zum Pott“ zusammen.

Eigenen Angaben zufolge vermisst der türkische Präsident Erdogan nach dem Putsch Solidarität aus dem Westen. Dass er im eigenen Land auf seine Kritiker zugeht und seine zahlreichen Beleidigungsklagen zurückzieht, ist für die Beklagten sicher eine Erlösung, aber einen derartige Geste macht aus einem Despoten noch keinen „astreinen Demokraten“, wie ihn seine verblendeten Anhänger gern darstellen..

Also, bis Deutschland reicht die Erdoğans Versöhnungsgeste nicht und Herr von „vor und zurück“ Sprenger kann mit seiner Klage  Erdoğan ./.Böhmermann weiterhin an seinem „guten Ruf“ arbeiten. Der Münchner Jurist ist als Mitglied des Beirats der Deutsch-Arabischen Gesellschaft in der muslimischen Welt sowieso gut vernetzt und ist laut seiner Homepage Spezialist für Presse- und Medienrecht mit dem Schwerpunkt Persönlichkeitsverletzungen.

von

Günter Schwarz – 30.07.2016