Am Montag haben Polizeibeamte aus Kiel einen 25-jährigen Mitarbeiter der „Mein Schiff 5“ im Kieler Hafen festgenommen. Der junge Mann war in Süddeutschland wiederholt „schwarz gefahren“ und war deshalb bereits zweimal verurteilt worden. Seine Schulden hatte er allerdings nie beglichen. Jetzt sitzt er für 55 Tage in der Kieler Justizvollzugsanstalt.

Warum wusste die Reederei „TUI Cruises“ nichts von den Straftaten ihres Angestellten? Laut Staatsanwaltschaft ist die Höhe der Straftat in diesem Fall zu gering, um in einem polizeilichen Führungszeugnis vermerkt zu werden. Deshalb hätte die Reederei von dem Verfahren gegen ihr Crew-Mitglied auch nichts erfahren können.

Anders sieht es aus, wenn es sich um den Vermerk einer Bewährungsstrafe handelt. Im Fall der vorherigen Festnahme auf der „Mein Schiff 5“ hatte der 28-Jährige in Bayern wegen Betruges vor Gericht gestanden. Er war zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Weil er wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstieß, wurde die Kieler Polizei auf ihn aufmerksam und nahm ihn in Gewahrsam. Dieser Mann wurde am 14. Juli dem Haftrichter vorgeführt.

Anders als bei seinem „schwarzfahrenden“ Kollegen wird eine Bewährungsstrafe im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt. Die Reederei „Tui Cruises“ hätte dadurch über die Straftat informiert werden können. „Bei den meisten deutschen Reedereien ist aber die Vorlage eines Führungszeugnisses nur dann notwendig, wenn es sich um sicherheitsrelevante Berufe wie eine Kapitäns- oder Offiziersanstellung an Deck oder in der Maschine handelt. Bei Angestellten wie Kellnern oder Animateuren wird ein Nachweis über den Leumund in der Regel nicht beantragt“, erklärt Christof Schwaner vom Verband Deutscher Reeder.

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Günter Schwarz – 03.08.2016