Fünf Monate Haft für Bedrohung der Politikerin Mai Mercado
Nach der Drogen-Razzia der Polizei København in dem „Aussteiger-Stadtteil“ Christiania in Dänemarks Hauptstadt Mitte März veröffentlichte die Folketingsabgeordnete der Konservativen, Mai Mercado, auf ihrer Facebook-Seite einen Post, der ihr Wohlgefallen über die Polizeiaktion gegen die Drogenhändler in dem „berühmt berüchtigten“ Szene-Stadtteil ausdrückte.
Einem 29-Jährigen aus Haderslev gefiel dieses Wohlgefallen der Politikerin gar nicht, und so sah er sich genötigt, der Abgeordneten einige Facebook-Nachrichten zuzuschicken, die diese und die Polizei, bei der sie Anzeige gegen Unbekannt erstattet hatte, als eine ernst zu nehmende Drohung einstuften. Die Polizei nahm die Ermittlung auf und konnte den Urheber der Nachrichten mit dem 29-jährigen Mann aus Haderslev ausfindig machen.
Insgeheim hatte der 29-Jährige jetzt vor Gericht wohl gehofft, dass das Gericht in Sønderborg sein Delikt höchstens als groben Unfug bewertet und er eventuell sogar mit einem Freispruch davonkommt. Das Gericht sah es jedoch als grobe digitale Bedrohung der konservativen Folketingpolitikerin Mai Mercado an und sprach ihn in vier von fünf Anklagepunkten schuldig.
Er hatte vor Gericht zugegeben, Mai Mercado auf Facebook vier schroffe Nachrichten geschickt zu haben. Sie hatte sich positiv über die polizeiliche Haschischbuden-Razzia auf Christiania geäußert, was er allerdings anders sah. Aber das, was er schrieb, war von ihm nie als Drohungen gemeint gewesen, erklärte der junge Mann. „Das, was sie schrieb, hat mich in hohem Maße provoziert. Seit Jahren bin ich Aktivist und kommuniziere mit sozial schwachen Menschen. Ich sehe diese Personen als Menschen, und diese Minoritätsgruppe hat sie getreten“, versuchte der Angeklagte sich zu rechtfertigen. Er hatte die Politikerin mit seinen Kommentaren lediglich darauf aufmerksam machen wollen, dass ihre Christiania-kritischen Äußerungen einige anders denkende Menschen vor den Kopf stoßen können.
So wurde der Mann zu fünf Monaten Haft verurteilt. Sein Computer wurde beschlagnahmt, er muss 1.800 Kronen (242 Euro) Schadensersatz für ein zertrümmertes Fenster in einer anderen Sache zahlen und die Prozesskosten übernehmen.
Sein Anwalt hatte noch versucht, das Gericht davon überzeugen, dass die Politikerin in der Zeit Schwangerschaftsurlaub hatte und von daher keinen besonderen Schutz als Politikerin in Anspruch nehmen könne. Außerdem litt der 29-jährige Angeklagte 2011 an psychosomatischen Symptomen, weil er LSD genommen hatte und er daraufhin zwei Wochen lang im Krankenhaus gelegen hatte. Auch rauchte er Haschisch. – Ein Gutachten stellte aber fest, zur Tatzeit war der Mann völlig gesund, und folglich war er voll schuldfähig.
Das Gericht in Sønderborg stimmte der Argumentation des Anwalts nicht zu und befand: „Sie war immer noch Mitglied im Folketing, und sie machte eine politische Aussage in einer politischen Sache. Von daher ist ihr Schwangerschaftsurlaub bedeutungslos. Der Angeklagte muss sich darüber im Klaren gewesen sein, dass es eine Bedrohung war“, hob Richter Peter Hageman Christensen bei der Urteilsverkündung hervor.
Der bei dem 29-Jährigen beschlagnahmte Computer war von den Technikern der Polizei eingehend untersucht worden und dabei fanden sie heraus, dass sich der 29-Jährige sich im Internet zuvor eingehend über die Politikerin u. a. über Google, Facebook und Twitter erkundigt hatte.
von
Günter Schwarz – 13.08.2016