Künast kann sich vorstellen, dass mohammedanische Richterinnen mit Kopftuch urteilen
Nur zur Erinnerung: Renate Künast ist jene deutsche Grün-Politikerin, die sich auf Twitter aufregte, dass die Polizei den moslemischen Axt-Zugattentäter von Würzburg erschossen hatte.
Kopftuch im Verhandlungssaal für Richterinnen
Diese Frau, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zeigt ein besonderes Naheverhältnis zum Islam. denn derzeit fordert sie, dass moslemische Richterinnen auch während der Verhandlung ein Kopftuch tragen dürfen. Ein Kopftuchverbot, so argumentiert Künast, wäre für sie ein gravierender Eingriff in die Religionsfreiheit.
Bereits ein diesbezüglicher Rechtsentscheid
Diese Forderung wird durch ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgericht, das kürzlich ein Kopftuchverbot für eine Rechtsreferendarin (erster Schritt zum Richteramt) für unzulässig erklärt hat. Für Künast, die auch als Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses agiert, soll Kopftuchtragen kein Ausschlusskriterium sein, und außerdem darf es, nach ihrer Ansicht, ein Kopftuchverbot nach dem Antidiskriminierungsgesetz gar nicht geben. Für sie ist zudem der gegenseitige Respekt (besonders wohl der islamische gegenüber dem Christlichen) in verschiedenen Lebensentwürfen wesentlich für eine spannungsfreie Gesellschaft.
Kopftuch verträgt sich nicht mit Neutralität bei Gericht
Für Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) verträgt sich die Forderung nach einem Kopftuch bei Gericht nicht mit der strikten Neutralität, die man von Richterinnen und Staatsanwältinnen in Deutschland erwartet. Wörtlich meinte er dazu: „Das Kopftuch wird hinter der Richter- und Staatsanwältebank in Nordrhein-Westfalen weiterhin ein Tabu bleiben.“
Ebenso plädiert auch der Berufsverband der rund 2.300 Verwaltungsrichter Deutschlands, der „Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen“, für ein striktes Verbot dieses eindeutig gegen einen säkularisierten Staat gerichteten Symbols bei Gericht und fordert endlich eine diesbezügliche Änderung im Grundgesetz, damit solche fragwürdigen Urteile wie in Augsburg der Vergangenheit angehören.
Alice Schwarzer: Kopftuch als „Flagge des Islamismus“
Möglicherweise sollte man Künast bezüglich ihrer Kopftuch-Phantasien folgendes Buch der deutschen „Parade-Emanze“ Alice Schwarzer empfehlen: „Die große Verschleierung.“ Denn dort warnt die bekannteste Vertreterin der deutschen Frauenbewegung, dass gerade die falsche Toleranz in Deutschland besonders den Islamismus stark gemacht habe. Für sie ist das Kopftuch daher „die Flagge des Islamismus“.
Und wenn man sich vorstellt, dass diese Flagge bei Gericht gehisst werden darf, kann man sich leider ebenso vorstellen, wie sich deutsche Gerichte islamisch-religiös motivierten Straftätern „à la longue“ gegenüber verhalten werden (müssen).
von
Günter Schwarz – 13.08.2016