Die Angst vor den Spannungen pro und kontra Erdoğan, pro und kontra Türken oder Kurden, pro und kontra Demokratie oder Autokratie in der Türkei hat Deutschland längst erreicht, und sie haben bereits sogar eines der höchsten deutschen Güter gemäß de deutschen Grundgesetzes erreicht: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des GGs.

Während man von den in Deutschland lebenden Türken bei islamistischen Anschlägen in Deutschland, Frankreich, Belgien usw. so gut wie gar nichts hört, demonstrierten und skandieren für den türkischen Diktator Erdoğan Zehntausende unter dem Schutz der deutschen Polizei.

Dagegen wird eine für den 3. September im Kölner Rhein-Energie-Stadion angekündigte Großveranstaltung von Kurden offenbar nicht wie geplant stattfinden da die Kölner Polizei bei dieser Veranstaltung Sicherheitsbedenken vorbringt.

Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies teilte mit, er habe wegen Sicherheitsbedenken der städtischen Gesellschaft Kölner Sportstätten GmbH empfohlen, den Veranstaltungsvertrag nicht zu unterzeichnen, und das städtische Unternehmen sei dem gefolgt.

Im Kölner Stadion sollte in zweieinhalb Wochen das 24. Internationale Kurdische Kulturfestival mit mehreren zehntausend Teilnehmern stattfinden.

Der Kölner Polizeipräsident erklärte zu den Veranstaltungsplänen, die „jüngsten gewalttätigen Konflikte in der Türkei“ hätten zu einer „hohen Emotionalisierung“ auch der in Köln lebenden Kurden und Türken geführt, was allerdings ernste Fragen nach der Verbundenheit der „türkischen Community“ mit unserer Demokratie und mit ihrer Demokratieverständnis aufwirft.

von

Günter Schwarz – 18.08.2016