Die Forderung, abgelehnte Asylbewerber konsequenter abzuschieben, haben sich mittlerweile Politiker fast aller Parteien zu eigen gemacht. Das aber ist oft leichter gesagt als getan. Nach Informationen der Bild-Zeitung sind seit Anfang vorigen Jahres 637 Abschiebungen per Flugzeug abgebrochen worden. Oft wehren sich die Betroffenen so heftig, dass Piloten sich weigern, sie mitzunehmen. Solche Menschen gegen ihren Willen in ein ganz normales Flugzeug zu bugsieren ist eine heikle Aufgabe, auch für die Polizei.

Seit Anfang 2015 sind 637 Abschiebungen aus Deutschland per Flugzeug im letzten Moment gestoppt worden – in 330 Fällen allein, weil sich die Betroffenen heftig wehrten.

Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. In 160 Fällen weigerten sich demnach Fluglinien oder Piloten, die Migranten mitzunehmen. In weiteren 108 Fällen lagen medizinische Bedenken vor. In weiteren 37 Fällen weigerten sich die Zielstaaten, die Abzuschiebenden aufzunehmen.

Am häufigsten stoppten den Angaben zufolge Migranten aus den afrikanischen Ländern Eritrea und Gambia durch Widerstand ihre bereits laufenden Abschiebungen. Es folgten Somalia, Irak, Pakistan und Kamerun. Wie es nach den Abbrüchen weiterging, teilte das Bundesinnenministerium in seiner Antwort nicht mit.

In Brüssel sind zwei Deutsche am Mittwoch wegen eines spontanen Aufstands gegen die Abschiebung eines schreienden Migranten nach Kamerun aus einem Flugzeug geworfen worden. Auch drei Franzosen und ein Kameruner wurden des Flugzeugs verwiesen, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Der Mann wurde wie seine Unterstützer aus der Maschine gebracht, soll aber noch diese Woche mit einem anderen Flug nach Kamerun abgeschoben werden.

Im gleichen Zeitraum zwischen Anfang vergangenen Jahres und Ende Juni 2016 waren dem Papier zufolge aber knapp 33.000 Abschiebungen über den Luftweg erfolgreich – knapp drei Viertel der Menschen wurden nach Albanien, in den Kosovo, nach Serbien oder Mazedonien rückgeführt. Außerdem wurden mehr als 1800 Menschen über den Land- oder Seeweg abgeschoben.

Insgesamt 5.355 Menschen wurden nach dem sogenannten Dublin-Verfahren in Staaten der Europäischen Union beziehungsweise in Schengen-Staaten gebracht. Das Dublin-System besagt, dass das Land, in dem ein Ankömmling erstmals EU-Boden betritt, auch für den Asylantrag zuständig ist. Wird der Betreffende dann in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er in das Einreise-Land zurückgeschickt werden.

von

Günter Schwarz – 19.08.2016