Das Einkommen in Hartz-IV-Haushalten soll laut einem Medienbericht künftig noch genauer kontrolliert werden. So etwa auch die Renten der Eltern von Leistungsempfängern. Diese müssten ebenfalls berücksichtigt werden, wie es heißt, aber es heißt auch: „Die Kleinen werden weiter geschröpft, damit man die Großen laufen lassen kann.“

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einem Bericht zufolge alle Jobcenter angewiesen, Hartz-IV-Haushalte noch genauer auf mögliche Einkünfte und Vermögen zu kontrollieren. Dafür sollten auch Daten von Personen überprüft werden, die in solchen Haushalten leben und selbst keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, berichtet die „Bild“-Zeitung unter Verweis auf eine interne Weisung der BA.

Diese Regel gelte etwa für Eltern eines Hartz-IV-Empfängers, die Renten beziehen, hieß es weiter. Ihre Einkunfts- und Vermögensdaten sollen demnach künftig grundsätzlich in den Datenabgleich der Jobcenter mit anderen Behörden wie der Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern aufgenommen werden. Die Datenabgleiche sollten zudem monatlich und nicht mehr nur vierteljährlich erfolgen.

Die striktere Kontrolle der Betroffenen werde von der BA als nötig erachtet, „weil deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Person, die Leistungen bezieht, zu berücksichtigen sind“, zitiert die „Bild“ aus dem internen Schreiben.

von

Günter Schwarz – 21.08.2016