Støjberg: „Härter geht’s nicht“
Die sozialistische Einheitsliste berief eine Fragestunde zum staatlichen Umgang Dänemarks mit den geduldeten Asylsuchenden im Lande ein, da die integrationspolitische Sprecherin der Einheitsliste, Johanne Schmidt-Nielsen, befürchtet, dass die neuen Regeln einer Freiheitsberaubung gleichkommen und sogar gegen bestehende internationale und dänische Gesetze verstoßen.
Die dänische Integrationsministerin Inger Støjberg von der sozialliberalen Venstre hält dagegen, sie habe die Verhaltensregeln für geduldete abgewiesene Asylbewerber mit den neuesten Verschärfungen bis an die Grenze dessen getrieben, was nach internationalen Konventionen noch machbar sei. In Dänemark werde aber gegen keine Konvention verstoßen, beteuert sie. Jedenfalls solange nicht noch weiter verschärft werde.
„Du hast damit Recht, dass man heute keine Menschen freiheitsberauben kann“, so eine der Antworten der Ministerin, „aber wir können die Umstände so sehr verschärfen, dass, wenn man seine Verpflichtungen verletzt, wir jetzt früher eine Freiheitsberaubung in Form einer Gefängnisstrafe einsetzen können.“
Die Regierung hatte auch untersucht, ob man die geduldeten Menschen dazu zwingen kann, sich zwischen 23 Uhr und 6 Uhr am Morgen in den Zentren aufhalten zu müssen. „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass man das leider nicht kann. Aber stattdessen können wir das Strafmaß anheben“, so Støjberg.
„Es ist besorgniserregend, dass die Ministerin nicht in der Lage ist, zu berichten, was es braucht, um gegen die Aufenthaltspflicht zu verstoßen“, so Schmidt-Nielsen. Støjberg hatte auf Nielsens wiederholtes Nachfragen nur geantwortet: „Die Aufenthaltspflicht ist die Pflicht, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.“ Und: „Du musst damit leben, dass, solange wir dabei sind, den Gesetzestext auszuarbeiten, du aus dem Spiel bist.“
von
Günter Schwarz – 24.08.2016