Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht erklärte die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmäßig. Seit Tagen sorgt das Thema in Frankreich in der gesamten Bevölkerung für politischen Zündstoff.

In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus. Die Richter urteilten, die Freiheitsrechte könnten nur bei „erwiesenen Risiken“ für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, was beim Tragen eines Burkinis zum Baden wohl kaum der Fall sein kann.

Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza ausgerechnet am französischen Nationalfeiertag mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden Burkini-Verbote an ihren Stränden verhängt, der auf eine hohe Sensibilisierung der Franzosen gegen alles Islamische hervorgerufen hat

Die Bürgermeister begründen dieses mit der angespannten Stimmung in Frankreich, da muslimische Badebekleidung als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen könne. Der von mehreren Menschenrechtsgruppen wegen der Burkini-Verbote angerufene Staatsrat, Frankreichs höchste gerichtliche Instanz, erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend und hob das Verbot vom Tragen von Burkinis an allen öffentlichen französischen Stränden auf.

von

Günter Schwarz – 27.08.2016