Islamist Sven Lau will im Prozess schweigen
Der 1980 in Mönchengladbach geborene Sven Lau, auch bekannt unter dem Pseudonym „Abu Adam“ ist ein deutscher aus dem Katholizismus kommender Konvertit, der sich als radikaler islamistischer Prediger und islamistischer Aktivist eiunen unrühmlichen Namen gemacht hat. Er gilt als eines der bekanntesten Gesichter der deutschen Salafismusszene und wird von vielen deutschen Medien als Hassprediger bezeichnet.
Am Dienstag, den 06.09.2016, wurde gegen den bundesweit bekannten Islamisten Sven Lau der Prozess eröffnet. Schon nach der Verlesung der Anklageschrift wurde die weitere Vehandlung vertagt worden, in der sich der 35-Jährige wegen Terrorverdachts vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verantworten muss.

Lau selbst äußerte sich zum Prozessauftakt am Dienstag nicht gegen die ihm zur Last gelegten Anklagepunkte. Er kündigte lediglich an, dass er die Aussage verweigern werde. Seine rund ein Dutzend Anhänger, die im Gerichtssaal des Hochsicherheitstrakts Platz genommen hatten, begrüßte er mit hochgerecktem Daumen. Im Saal waren auch zentrale Figuren aus der Bonner Szene und ein Mitglied der „Scharia-Polizei“ aus Wuppertal, die er initiiert haben soll – ein Vorwurf, dem in einem gesonderten Verfahren nachgegangen wird. Pierre Vogel war nicht erschienen.
Vorsitzender Richter Frank Schreiber wies am ersten Prozesstag darauf hin, dass Lau nicht nur als Unterstützer, sondern als Mitglied der IS und damit als Terrorist verurteilt werden könnte. Die „Jamwa“ soll eng an den IS angebunden und später in ihm aufgegangen sein. Zu deren Führungseben soll Lau enge Kontakte gehabt und mit ihr verabredet haben, wer eingesetzt werden solle und wo. Sollte der Vorwurf bestätigt werden, drohen ihm 15 Jahre Haft.
Lau brachte seine Botschaften bei Demonstrationen, in Moscheen und in Internet-Videos unter die wachsende Schar der Anhänger des Salafismus. Die Anklage stützt sich auf die Auswertung der Videobotschaften, die dabei entstanden, auf Chat-Dateien, Fotos von Laus Laptop und Zeugenaussagen. Am wichtigsten dürfte die Aussage eines bereits verurteilten Islamisten sein, der als eine Art Kronzeuge aussagen will. Laus Anwalt hält ihn für unglaubwürdig und sagt, dieser Hauptbelastungszeuge wolle mit seiner Aussage lediglich eine Verkürzung seiner Haft erreichen. Die Anklage sei ein „juristischer Blindflug“, so Verteidiger Mutlu Günal, die Bundesanwaltschaft vertraue einem „notorischen Lügner und einem Verrückten“ als Belastungszeugen.

Sven Lau mit seinem Verteidiger Mutlu Günal
von
Günter Schwarz – 07.09.2016