Kiel: Dumm gelaufen – 26-jähriger hatte noch eine „offene Rechnung“
Am Montagnachmittag erschien in den Diensträumen der Bundespolizei im Kieler Hauptbahnhof ein aufgeregter junger Mann. Er berichtete den Beamten, dass ihm am Tag zuvor sein Smartphone gestohlen worden sei. Den Täter hatte er gerade an der Hörn wiedererkannt, der Mann sei bestimmt noch in Bahnhofsnähe.
Daraufhin wurde eine Streife der Bundespolizei sofort in den genannten Bereich geschickt und die Beamten trafen den Beschuldigten tatsächlich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes an. Der 26-jährige wurde zur Klärung des Sachverhaltes mit in die Diensträume genommen und dort überprüften die Beamten erst einmal seine Identität. Dabei ergab sich, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Er war wegen Raubes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt worden, wovon er noch eine Restfreiheitsstrafe von 345 Tagen „abzusitzen“ hatte. Deshalb war ein Vollstreckungshaftbefehl erlassen worden, und eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung lag ebenfalls vor.
Der Haftbefehl wurde durch die Beamten angefordert und dem 26-jährigen in den Diensträumen der Bundespolizei eröffnet. Anschließend wurde noch die Anzeige wegen des Diebstahls des Smartphons bearbeitet, und daran schloss sich dann am frühen Abend eine „Freifahrt“ in einem Dienstfahrzeug der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Kiel an.
von
Günter Schwarz – 08.09.2016