Der Schuldirektor ist der Auffassung, dass die kritischen Eltern seine Ehre im Zusammenhang mit einem Fall von Porno verletzt hätten. Wie viel Kritik können Eltern sich leisten, mit der die einen Schulleiter konfrontieren? Die Frage muss am Montag an Odenses Gericht geklärt werden.

Der Fall, der als „Porno-Fall“ bekannt wurde, geht auf  einen Vorfall an der Strandmølleskole (Strand-Mühle-Schule) in Assens auf Fünen vom 6. November letzten Jahres zurück, als die Computer mehrerer Schüler der 7. Klasse durch die Schulleitung wegen des Verdachts, dass die Schüler  sich während einer Schulpause pornografisches Material angesehen hatten, durchsucht wurden.

Diese Aktion der Schule wurde von mehreren Eltern kritisiert, die glauben, dass die Schule damit gegen das Gesetz verstößt. Vor diesem Hintergrund beschwerten sich Eltern gegen den Schulleiter der Strandmølleskolen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes und zeigten ihn deswegen an.

Der Schulleiter meint jedoch unter anderem, die Eltern hätten sich in der Öffentlichkeit dahingehend geäußert, die Schule hätte die Privatsphäre der Schüler verletzt und sie mit den Exhibitionismus-Vorwürfen  vor aller Welt gedemütigt, und er stellte daraufhin seinerseits einen Strafantrag gegen die Eltern.

Der Schulleiter von der Insel Fyn (Fünen) wünscht sich eine Bestrafung der Eltern nach den Paragraphen 267 und 268 des dänischen Strafgesetzbuchs, wonach sie bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden können. Zusätzlich verlangt die Schulleitung eine Entschädigung von 30.000 Kronen (4030 Euro) für immaterielle Schäden.

von

Günter Schwarz – 11.09.2016