Österreichs Pannen-Präsidentenwahl – Briefwahlkuverts fehlerhaft
Österreichs peinliche Pannenserie will nicht enden, zuerst wird die Präsidentenwahl wegen Formfehlern aufgrund eines Verfassungsgerichtsbeschlusses annulliert Und jetzt muss auch noch der Wiederholungstermin am 2. Oktober abgesagt werden. Der Grund dafür ist, die Wahlkarten sind mangelhaft, da der Kleber der Kuverts für die Stimmzettel nicht hält.
Die Wahlposse in Österreich geht in die nächste Runde: Die Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten muss wegen mangelhafter Wahlkarten verschoben werden. Eine ordnungsgemäße Durchführung am geplanten Termin am 2. Oktober sei unter diesen Umständen nicht möglich, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). „Ziel ist es, die Wahl noch 2016 durchführen zu können“, so Sobotoka. Die Behörde peile jetzt einen Termin rund um den 27. November oder den 4. Dezember an.
Zu Beginn der Pressekonferenz entschuldigte sich Sobotka bei der Bevölkerung, insbesondere jenen, die schon ihre Stimme abgegeben haben, sowie bei den Kandidaten Norbert Hofer (FPÖ) und dem von den Grünen unterstützten Alexander Van der Bellen. Er habe als Leiter der Wahlkommission keine andere Wahl, als das Parlament um ein neues Gesetz zu bitten – nach geltenden Gesetzen sei die Verschiebung einer Wahl nur beim Tod einer Kandidatin oder eines Kandidaten möglich.
Bei der Wahlwiederholung werden die Briefwahlkuverts eine andere Form haben, so Sobotka, vermutlich ein konventionelles Kuvert, in das der Stimmzettel gesteckt wird. Auch habe er vor, die Staatsdruckerei damit zu beauftragen. Zugleich rechtfertigte er die Beauftragung der Druckerei, bei der es nun zu Problemen gekommen war, da diese eine Ausschreibung gewonnen und die Drucksorten schon für sieben Bundeswahlen hergestellt habe, ohne dass es zu – bekannten – Problemen gekommen wäre.
In der für ungültig erklärten Stichwahl vom Mai hatten über 880.000 Bürger per Wahlkarte ihre Stimme abgegeben. Der von den Grünen unterstützte 72-jährige Alexander Van der Bellen siegte damals hauchdünn mit einem Vorsprung von rund 31.000 Stimmen vor dem Kandidaten der rechtspopulistischen FPÖ, dem 45-jährigen Norbert Hofer. Nun wird die Staatsdruckerei mit der Produktion der Wahlkarten für die nächste Runde beauftragt.
Man nehme „den Weg sehr ernst, den uns der Verfassungsgerichtshof auferlegt hat“, so Sobotka. Auch deshalb brauche es eine neue solide gesetzliche Basis. Zugleich verwies er darauf, dass ein neues Wahlgesetz die Möglichkeit biete, dass offene Fragen nicht im rechtlichen Graubereich gelöst werden müssen. „Gut und einfach und verständlich bis hinaus in die Sprengelebene“ solle das neue Wahlrecht sein. Zu Fragen der Verantwortung und des Schadenersatzes für den Ausfall der Wahl wollte Sobotka nichts sagen, denn Ermittlungen dazu seien am Laufen.
Detailfragen zum kommenden Wahlrecht könne er nicht beantworten, sagte Sobotka unter Verweis auf die Zuständigkeit des Parlaments. Seine „Präferenz“ sei aber die Setzung eines neuen Stichtages, damit auch die inzwischen 16 Jahre alt gewordenen Bürgerinnen und Bürger wählen könnten. Außerdem wäre es für Sobotka wünschenswert, dass die Wahlkartenstimmen künftig schon am Sonntagabend ausgezählt werden. Auch sei für ihn der 27. November der „wesentlich bessere Termin“, so Sobotka unter Verweis auf die dann beginnende Adventzeit.
Sobotka verwies jedoch auch wegen des möglichen Wahltermins auf den Nationalrat: Der Termin für die Wahlwiederholung hänge vor allem davon ab, wie schnell sich der Nationalrat einige. Zudem müsse dem Gesetzgeber die nötige Zeit gegeben werden, um ein hieb- und stichfestes Gesetz zu erlassen. Die schon abgegebenen Stimmen für den Wahltermin im Oktober würden im Fall eines neuen Wahlgesetzes für „null und nichtig erklärt“, so Sobotka. Die Kosten der Wahlwiederholung bezifferte Sobotka auf unverbindlich geschätzte zwei Millionen Euro.
Der Verfassungsgerichtshof hatte zuvor in einem einmaligen Vorgang in Österreich nach einer Anfechtung der FPÖ die zweite Runde der Wahl aufgehoben. Grund waren diverse Formfehler rund um Wahlkarten, die aber nichts mit den aktuellen Problemen zu tun hatten. Das Urteil der Höchstrichter stellte keinen Wahlbetrug fest, wohl aber das vorzeitige Öffnen oder das vorschriftswidrige Lagern der Briefwahlstimmen. Auch waren Unbefugte mit der Auszählung beauftragt gewesen.
Der Sozialdemokrat Heinz Fischer schied im Juli nach zwölf Jahren an der Spitze der Alpenrepublik verfassungsgemäß aus. Mangels Nachfolger wurde er zunächst von dem dreiköpfigen Präsidium des Nationalrats vertreten, dem auch Präsidentschaftskandidat Hofer angehört.
von
Günter Schwarz – 12.09.2016