Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Whatsapp ab. Er kritisiert, der Messenger-Dienst wolle durch geänderte Datenschutzbestimmungen persönliche Daten wie Telefonnummern an das Mutterunternehmen Facebook weiterreichen. Eigentlich sollten WhatsApp und Facebook voneinander unabhängig bleiben. Doch zwei Jahre nach der Übernahme durch Facebook hat sich diese Firmenpolitik geändert. WhatsApp gibt Telefonnummern an Facebook weiter. Dafür kassiert WhatsApp nun eine Abmahnung.
Diese Abmahnung hat der „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (VZBV) angeschoben. Die Verbraucherschützer halten die Änderungen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bei Whatsapp für größtenteils unzulässig. Dabei geht es um die Weitergabe der Telefonnummern von Nutzern des Messenger-Dienstes an Facebook, die selbst den Messenger-Dienst gar nicht nutzen. Es genügt, wenn sie im Adressbuch eines Whatsappers stehen.. Bei der Übernahme von WhatsApp habe Facebook versichert, dass der Dienst unabhängig bleiben solle, erläuterte der VZBV.
Vorgefertigte Einwilligung
Der VZBV hält auch die voreingestellte Einwilligungserklärung für rechtswidrig, mit der sich der Dienst die Erlaubnis einholt, die Daten für Werbung auf Facebook zu nutzen. „Was bereits mit einem Häkchen versehen ist, wird oft unbewusst abgenickt“, heißt es in der Pressemittelung des Verbandes. „Verbraucher müssen jedoch ganz bewusst ihr OK dazu geben können, dass ihre Daten weitergegeben werden.“ Generell dürften Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn sie für den Dienst erforderlich sind oder die Betroffenen vorher zustimmen konnten, so der VZBV. Wer weiter Whatsapp nutzen möchte, muss akzeptieren, dass seine Daten an Facebook und dessen andere Dienste (unter anderem Instagram) übermittelt werden.
Verbraucher wurden getäuscht
Verbraucher hätten deswegen darauf vertraut, dass ihre Daten allein bei WhatsApp blieben und kein Datentransfer zu Facebook erfolge. Ihr Vertrauen sei enttäuscht worden, sagten die Verbraucherschützer und setzten WhatsApp eine Frist bis zum 21. September. Bis dahin soll der Kurzmitteilungsdienst eine Unterlassungserklärung abgeben.
Daten für gezieltere Werbung
Facebook hatte Ende August angekündigt, die Dienste – fast zwei Jahre nach der rund 20 Milliarden Dollar teuren Übernahme – enger miteinander verzahnen zu wollen. Künftig sollen die Telefonnummer des WhatsApp-Nutzers sowie Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, an Facebook weitergegeben werden.
Durch den Abgleich der Telefonnummer solle unter anderem relevantere Werbung bei Facebook angezeigt werden. Auch die Freunde-Suche solle so verbessert werden.
Kurzmitteilungen selbst sind sicher
Zugleich hatte WhatsApp betont, dass Facebook auf keinen Fall Zugang zum Inhalt von Kurzmitteilungen bekommen werde. Mit der Einführung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Frühjahr seien sie ohnehin nur für die beteiligten Nutzer und nicht einmal für WhatsApp selbst einsehbar, hieß es.
von
Günter Schwarz – 20.09.2016