Es klingt unfassbar: Eine Mutter betäubt ihre kleine Tochter, damit sich ihr Lebensgefährte an dem Mädchen vergehen kann. Nach einem umfangreichen Geständnis des Paares fällt das Gericht sein Urteil. Einer der beiden muss noch nicht mal ins Gefängnis!

Das Landgericht Landshut in Bayern hat eine Mutter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die ihre kleine Tochter ihrem Lebensgefährten für Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt und dafür auch betäubt hat. Für die insgesamt sieben angeklagten Missbrauchstaten erhielt sie wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Beihilfe zum sexuellen Missbrauch eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Ihr einschlägig vorbestrafter Lebensgefährte erhielt sechs Jahre und zehn Monate Haft.

Die 43 Jahre alte Mutter und der 46 Jahre alte Mann hatten sich in einem Internetchat kennengelernt. Bereits bei den ersten Treffen hatte der Mann der Frau laut Gericht seine sexuellen Phantasien mit Kindern geschildert. Nach diesen wollte er unter anderem in sie eindringen. Die Frau, die eine dauerhafte Beziehung mit dem Mann anstrebte, habe zugestimmt, ihm ihre zu Beginn der Taten sechs Jahre alte Tochter zur Verfügung zu stellen.

Zwischen Mai 2006 und Mai 2007 kam es nach dem umfassenden Geständnis der Angeklagten zu insgesamt sieben Taten. Vor den Taten war das Kind entweder eingeschlafen oder von der Mutter betäubt worden. Während der Tatserie erlaubte die Mutter in einem Chat dem Mann „Narrenfreiheit“ für den Missbrauch ihrer Tochter, wobei sie laut Gericht ausdrücklich auch das Eindringen bei ihrem Kind gestattete. Zum Teil filmte das Paar die Taten.

Die Verteidigung der Frau hatte in ihrem Schlussvortrag betont, dass sie aufgrund einer vorangegangenen Scheidung und einer schwierigen wirtschaftlichen Situation empfänglich für die Manipulationen, die schönen Worte und die sexuellen Vorschläge des Angeklagten gewesen sei. Strafmildernd wertete das Gericht neben den Geständnissen auch die Tatsache, dass das Opfer aufgrund der Betäubung durch Baldrian von den Übergriffen nichts mitbekommen hatte.

Mit dem Urteil blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Anklage hatte für die Mutter zwei Jahre mit Bewährung und für den Lebensgefährten sieben Jahre gefordert, die Verteidigung hatte sechseinhalb Jahre für den Mann und 16 Monate mit Bewährung für die Frau gefordert.

von

Günter Schwarz – 22.09.2016