Erbschaftsteuerreform findet Konsens
Buchstäblich in letzter Minute einigen sich Union und SPD auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Erst der Vermittlungsausschuss machte den Kompromiss bei der umstrittenen Reform möglich – allerdings müssen jetzt auch noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen.
Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist verständigten sich Vertreter von Union, SPD, Grünen und Linken am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Dem jetzt erzielten Kompromiss müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Dies könnte noch in dieser Woche erfolgen – womöglich an diesem Freitag in einem Eilverfahren.
Mit der Einigung werden Firmenerben auch künftig steuerlich begünstigt, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Privilegien Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten. Die vom Bundestag vor der Sommerpause beschlossenen Regeln waren SPD, Grünen und Linken in den Ländern zu großzügig. Der Bundesrat lehnte das Gesetz ab.
Nicht mal ein Hundertstel des Steueraufkommens
Sollte eine endgültige Einigung in Parlament und Länderkammer doch noch scheitern, will sich das Bundesverfassungsgericht erneut mit den Steuerbegünstigungen befassen und dann eigene Vorgaben machen. Wenn der Gesetzbeschluss bis dahin nicht steht, will Karlsruhe das Thema am 27. und 28. September auf die Tagesordnung setzen. Am Ende könnten die Verfassungsrichter die Privilegien für Firmenerben auch ganz kippen.
Vor den entscheidenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat lagen beide Seiten in fundamentalen Punkten noch auseinander. Zu den besonders umstrittenen Fragen gehörten die Unternehmensbewertung, zusätzliche Begünstigungen für Familienunternehmen oder Regeln für Firmenerben, die ihr Privatvermögen nicht antasten wollen. Vor allem zwischen der CSU sowie den von SPD, Grünen und Linken regierten Ländern lagen die Positionen weit auseinander.
Mit fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr spült die Erbschaft- und Schenkungsteuer nur wenig Geld in die Staatskassen. Das ist nicht einmal ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens. Die Einnahmen stehen allein den Ländern zu. Es ging aber einerseits um eine angemessene Belastung von Firmenerben, um auch die Vorgaben des Verfassungsgerichts zu erfüllen. Andererseits sollten keine Firmen und Arbeitsplätze in der Existenz bedroht werden
von
Günter Schwarz – 22.09.2016