Vollverschleierung im Unterricht zu tragen ist verboten. Trotzdem erscheint eine Schülerin aus der Nähe von Osnabrück seit mehreren Jahren mit Nikab. Die Schule meldete den Fall aus gutem Grund lange nicht.

Eine Schülerin im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen besucht trotz Verbots seit Jahren vollverschleiert die Schule. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf das Landeskultusministerium. Obwohl Vollverschleierung in öffentlichen Schulen in Niedersachsen nicht zulässig sei, dürfe das Mädchen am Unterricht in der achten Klasse teilnehmen.

Demnach trägt die Oberschülerin im Ort Belm seit dem Schuljahr 2013/2014 einen Gesichtsschleier, der lediglich die Augenpartie freihält. Die Schule meldete dieses erst Ende August an die Landesschulbehörde – nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Schülerin an einem Abendgymnasium das Tragen eines Nikab im Unterricht untersagt hatte.

Schule wollte Bildung nicht gefährden

Versuche, die Schülerin und ihre Mutter zum Ablegen der Vollverschleierung zu bewegen, seien bisher fehlgeschlagen, so die „NOZ“. Inzwischen wurden Polizei, Verfassungsschutz und das Kultusministerium in Hannover eingeschaltet. „Die Landesschulbehörde ist damit beauftragt, die Schule weiter zu beraten und zu unterstützen mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung bei der Schülerin zu bewirken“, sagte ein Sprecher von Ministerin Frauke Heiligenstadt (SPD).

Bisher hatte die Schule darauf verzichtet, das Verbot durchzusetzen – um den Schulfrieden und den Bildungsabschluss des Mädchens nicht zu gefährden, wie es hieß.

„Vollverschleierung in öffentlichen Schulen ist nicht zulässig“, zitierte die Zeitung den Sprecher des niedersächsischen Kultusministeriums. Sie „erschwert oder verhindert die offene, auch nonverbale Kommunikation“, die in einer Schule notwendig sei.

von

Günter Schwarz – 01.10.2016