Der auch in Dänemark sehr kontrovers diskutierte Vorschlag, die Internetaktivitäten der Dänen im Internet zu überwachen und diese auszuweiten, befindet sich als Vorschlag im Gesetzeskatalog für das gerade begonnende Folketingsjahr. Den erst im März auf Eis gelegte Vorschlag belebt die Regierung jetzt wieder, und er hat erneut im Gesetzeskatalog Einzug gefunden. Die umsetzung zur Fahndung und Verfolgung von Straftaten im Netz wird dem Staat im Jahr etwa eine Milliarde Kronen (134,2 Millionen Euro) kosten. Justizminister Søren Pind (Venstre / sozialliberale Partei) lehnte die Ausweitung der Überwachung vorerst schließlich mit der Begründung ab, sie sei zu teuer.

Der Europäische Gerichtshof ist allerdings der „prominenteste“ der Kritiker, der Justizminister Søren Pind (Venstre) bei seinem Vorhaben im Weg steht. 2014 hatten die europäischen Richter entschieden, dass einzelne Internetsitzungen nicht einfach so aufgezeichnet und mitverfolgt werden dürfen. Im März dann kam dann noch erheblicher Einspruch u. a. aus der IT-Branche hinzu – der allerdings mehr auf die hohen Kosten für die Internetanbieter hinwies, als es um die Sorge der Freiheitsrechte der Internetnutzer ging. Pind zog seinen von politischen Gegnern als „totale Überwachung“ kritisierten Vorschlag daraufhin zurück. Jetzt ist der Minister wieder da und präsentierte am Dienstag der Regierung den Gesetzeskatalog erneut.

Konkret bedeutet das, dass Internetanbieter die digitalen Spuren ihrer Kunden speichern und auf Verlangen den staatlichen Sicherheitsbehörden aushändigen müssen. Ein ähnliches Gesetz ist von der Thorning-Regierung (2011 bis 2014) einst als Reaktion auf das EU-Urteil wieder abgeschafft worden, auch weil es sich als für die Polizeiarbeit wenig effektiv erwiesen hatte. Der geringe Nutzen in der Ermittlungsarbeit rechtfertige nicht die massiven Einschnitte in die persönliche Freiheit der Bürger, hieß es damals.

von

Günter Schwarz – 05.10.2016