(Mainz) Wie die Justizbehörde am Dienstag mitteilte, hat die Staatsanwaltschaft in Mainz ihre Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdoğan eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, „waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.

Böhmermann hatte Erdoğan Ende März in einem in seiner Satire-Fernsehsendung „Neo Magazin Royale“ verlesenen Schmähgedicht angegriffen, woraufhin Erdoğan Anzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts erstattete und sich dabei auf Paragraph 103 des deutschen Strafgesetzbuches berief. Die Bundesregierung hatte die Mainzer Staatsanwaltschaft seinerzeit im April ermächtigt, entsprechende Ermittlungen zu führen, woraufhin Jan Böhmermann die Bundeskanzlerin Merkel mit den Worten kritisierte: „Sie hat mich Erdoğan zum Tee serviert!“

Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg gegen Jan Böhmermann in dieser Sache ist jedoch nicht von der Einstellung des Verfahrens in Mainz betroffen und läuft derzeit noch weiter. In Hamburg laufen Ermittlungen gegen den Satiriker wegen Beleidigung nach Paragraph 185 Strafgesetzbuch, der allgemein den Straftatbestand „Beleidigung“ abdeckt.

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Günter Schwarz – 05.10.2016