(Greena) Gegen den Vorsitzenden der rechtsradikalen Danskernes Parti (Die Partei der Dänen), Daniel Carlsen, wurde Anzeige wegen Verletzung gegen des Waffengesetzes und wegen Rassismus erstattet, weil er im Namen seiner Partei am 24. September in der Fußgängerzone von Haderslev Sprühdosen austeilen ließ, die Frauen nutzen sollten, um sich gegen Asylbewerber zu verteidigen. (Sh-UgeAvisen berichtete)

Das bestätigt die Syd- og Sønderjyllands Politi (Südjütland Polizei) gegenüber Danmarks Radio Avis (Nachrichten). „Ich kann bestätigen, dass er in Verbindung mit Verletzungen geghen das Waffengesetz und wegen Rassismus vorgeladen wurde“, sagte die Sprecherin der Syd- og Sønderjyllands Politi, Lisa Dissing, die zudem erklärte, es von der Partei keine Anfrage zu der Aktion vorgelegen hat und demnach auch keine Genehmigung erteilt wurde.

Auf Danmarks Radio Avis bestätigt Daniel Carlsen, dafür einen Befehl zur Zahlung eines Ordnungsgeldes erhalten zu haben, der in seiner Begründung jedoch auf ziemlich „dünnen Beinen“ steht. „Ich erwarte nicht, dass etwas aus der Klage wird. Es war nur Haarspray, das sich in Dosen befand. Es wird eine ziemlich schwierige Sache sein nachzuweisen, dass es sich um eine rassistische Waffe gehandelt haben soll,“ sagte er.

Trotz der Kosten und der Klage bedauert Daniel Carlsen die Kampagne nicht. „Wir sind in keiner Weise zu weit gegangen. Ich denke, es ist weit hergeholt ist, uns vorzuwerfen, ungesetzlich gehandelt zu haben. Alles, was wir getan haben, ist, dass wir darauf hingewiesen haben, dass Einwanderer in Vergewaltigungsstatistiken überrepräsentiert sind, und dass dänische Frauen die Möglichkeit haben müssen, sich selbst zu verteidigen“, sagte er und erklärte, dass die Partei, die sich für den Einsatz von Pfefferspray ausspricht, angeblich rechtmäßig handelt.

Daniel Carlsen soll am Donnerstag um 11 Uhr bei der Polizei in Grenaa erscheinen, um befragt zu weden. Er wird von einem Rechtsanwalt begleitet und unterstützt werden.

Sollte es zu einer Klage vor Gericht gegen den Parteivorsitzenden kommen, riskiert er eine Geldstrafe oder Haft bis zu vier Monaten schon allein wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

von

Günter Schwarz – 06.10.2016