Die Staatsanwaltschaft in København wirft der 26-jährigen Studentin Annika Holm Nielsen vor, 17 Flüchtlinge im Zeitraum vom 7.  bis 11. September vergangenen Jahres von Dänemark über den Øresund nach Schweden gebracht zu haben. Laut Ausländergesetz wird Menschenschmuggel mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einem Bußgeld bestraft, wenn einem Ausländer zu einer ungesetzlichen Einreise oder Durchreise verholfen wird.

Die 26-Jährige, die sowohl in der Einheitsliste als auch in der sozialistischen Jugendfront aktiv ist, meint, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe vollkommen unverhältnismäßig sei. Sie sagt: „Wenn das, was wir getan haben, ungesetzlich ist, dann ist das Gesetz falsch.“ Es sollte nicht ungesetzlich sein, Notleidenden zu helfen, solange dieses ohne eigene Bereicherung geschehe, führt sie aus. Bis zur Verfahrenseröffnung am 11. Oktober will sich die Angeklagte nicht dazu äußern, wie viele Menschen sie über den Øresund gebracht hat.

Im September vergangenen Jahres war die Studentin in einem TV2-Bericht zu sehen, in dem sie erzählte, dass sie einen Syrer nach Schweden gefahren habe. Es war das Bild eines Bootes zu sehen, auf dem sich mehrere Jugendliche und ein Erwachsener befanden.

Die Studentin dachte nicht, dass es ungesetzlich sei, den Menschen zu helfen, die auf dänischen Autobahnen unterwegs waren. „Damals ging es darum, Menschen zu helfen. Wenn Du mich fragst, ob ich noch einmal Menschen in Not helfen würde, würde ich ja sagen. Und ich möchte andere auffordern, das auch zu tun.“

Einem 21-Jährigen, der angeklagt ist, drei Flüchtlinge über den Øresund gebracht zu haben, droht ebenfalls eine Gefängnisstrafe – zwei weiteren Jugendlichen eine Geldbuße.

von

Günter Schwarz – 07.10.2016