Stegner: Verfassungsschutz soll AfD beobachten
Der Schleswig-Holsteinische SPD-Landeschef Ralf Stegner hat seine Forderung bekräftigt, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Auf NDR Info sagte Stegner, die Partei habe erkennbar Probleme mit den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes. Sie dulde Antisemitismus sowie Hetze gegen Flüchtlinge und Andersdenkende, so Stegner. Bestimmte Forderungen seien unvereinbar etwa mit den Grundsätzen der Presse- oder Religionsfreiheit. Neben der SPD haben auch Spitzenpolitiker von Grünen und FDP eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz verlangt. Konkreter Anlass ist die Forderung aus der AfD, alle Moscheen in Deutschland zu schließen.
„Die Aussagen von Herrn Fest zeigen einmal mehr, dass die AfD eine Partei von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten ist, die außerhalb unseres demokratischen Konsenses agiert“, so SPD-Bundesvize Ralf Stegner.
Spitzenpolitiker von SPD und FDP haben sich dafür ausgesprochen, die AfD durch den Verfassungsschutz ins Visier nehmen zu lassen. Grund ist der AfD-Neuzugang Nicolaus Fest, der am Donnerstag sagte, es müssten Moscheen geschlossen werden und er halte den Islam nicht für eine Religion, sondern für eine totalitäre Bewegung.
„Die Aussagen von Herrn Fest zeigen einmal mehr, dass die AfD eine Partei von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten ist, die außerhalb unseres demokratischen Konsenses agiert“, sagte der SPD-Bundesvize Ralf Stegner dem „Handelsblatt“.
Die Personalie sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Parteiführung der AfD Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Ausländerfeindlichkeit in ihren Reihen dulde. „Sie hat eine hohe politische Mitverantwortung für die Verrohung in unserer Gesellschaft, führt Hetzreden, die Gewalttäter geradezu animieren, paktiert mit Pegida und anderen Demokratiefeinden, diese Partei sollte deshalb längst vom Verfassungsschutz beobachtet werden“, so Stegner.
Auch aus Sicht des Vize-Chefs der Bundes-FDP, Wolfgang Kubicki, ist die AfD ein Fall für den deutschen Inlandsgeheimdienst. Ob die AfD als Partei wegen der Äußerungen eines prominenten Neumitglieds vom Verfassungsschutz beobachtet werden müsse, entziehe sich zwar in einem Rechtsstaat der politischen Einflussnahme.
Aber: „Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, diese Äußerungen im Gesamtzusammenhang zu werten und anschließend autonom zu entscheiden, ob dies eine Überwachung rechtfertigt“, sagte Kubicki dem „Handelsblatt“. „Bei einer entsprechenden Prüfung kann der Verfassungsschutz auch zum Ergebnis kommen, dass solche Einlassungen nicht staatsgefährdend, sondern einfach nur dämlich sind.“
von
Günter Schwarz – 09.10.2016