Die Öffentlich-Rechtlichen wollen den Rundfunkbeitrag zukünftig anders bemessen. Danach soll sich dieser an der deutschen Wirtschaftsleistung orientieren – aktuell ist das keine gute Nachricht für die Beitragszahler.

ARD und ZDF wollen die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig anders berechnen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, das gehe aus Stellungnahmen hervor, die die Sender am Montag an die zuständigen Arbeitsgemeinschaften in den Ländern geschickt hätten. So habe die ARD vorgeschlagen, dass der Rundfunkbeitrag sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientieren soll.

Das ZDF wünsche sich „ein etwas anderes Gebührenmodell“. Der Sender befürchte offenbar, dass sich bei einer Umstellung auf die Indexierung „die Gewichte zugunsten der ARD verschieben könnten“. Eine Beitragserhöhung von bis zu zwei Euro halte das ZDF für nicht notwendig. Das ZDF erklärte, der Sender habe kein konkretes Modell im Blick.

Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags sei nur eine Facette des Grundsatzpapiers, das die ARD vorgelegt habe, erklärte die MDR-Intendantin und ARD-Vorsitzende Karola Wille. Weitere Themen seien die Reform von ARD-internen Prozessen und Strukturen in Verwaltung, Technik, Produktion und Programmerstellung. „Viel wichtiger ist, dass die Nutzer auch in Zukunft Zugang zu unseren Medienangeboten haben sollen, der nicht von der Mitgliedschaft in einem Social-Media-Netzwerk oder einer kommerziellen Medienplattform abhängt“, sagte sie. Hier gelte es, die Chancen der Digitalisierung konsequent im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu nutzen.

Für eine bedarfsgerechte Finanzierung könnte ein Indexverfahren eine Option sein, sagte Wille. Sie gab die Höhe des Rundfunkbeitrags, sollte ab 2021 ein Indexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 Euro an – gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 Euro. „Ein Indexmodell bedeutet aber nicht, dass wir keine Einsparungen in beträchtlicher Größenordnung vornehmen müssten. Der Spardruck bleibt definitiv bestehen.“

Bisher melden die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) an. Diese prüft die Anmeldungen und kann sie auch kürzen. Über die Höhe des Beitrags entscheiden dann die Parlamente der Bundesländer.

Das ZDF erklärte, der Sender sei offen für eine Prüfung der Frage, ob ein Index zu einer Modernisierung des KEF-Verfahrens beitragen könnte. Die KEF dürfe dabei in ihrer Funktion nicht beschädigt werden. Das ZDF verwies darauf, dass die KEF schon jetzt mit Indizes arbeite, etwa mit der Preissteigerungsrate bei den Programmkosten.

von

Günter Schwarz – 12.10.2016