(Dresden) – Die Landtagswahl in Sachsen 2014 war nach Auffassung führender Juristen ungültig. Der Landtag sei „wegen der unzulässigen Streichung eines AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt“, sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem „Spiegel“. „An Neuwahlen führt kein Weg vorbei.“

Grund ist die damalige Entscheidung der AfD-Vorsitzenden Petry, den Kandidaten Arvid Samtleben von der Liste zur Landtagswahl streichen zu lassen, obwohl er von einem Parteitag demokratisch gewählt worden war. Wie der „Spiegel“ berichtet, gehen die Juristen davon aus, dass der Landtag damit nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt ist. An einer Neuwahl führe kein Weg vorbei, sagte der Düsseldorfer Parteien-Rechts-Experte Morlok dem Blatt. Ähnlich argumentieren andere Juristen.

Der Thüringer AfD-Chef Höcke appellierte an Petry, das Thema Sachsen-Wahl nun rasch zu klären. Es könne sich allenfalls um einen Formfehler handeln, der schnell aus der Welt geschafft werden könne. Dem Wahlprüfungsausschuss in Sachsen liegt bereits seit zwei Jahren die Beschwerde des AfD-Kandidaten Samtleben vor. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Dass der sächsische Wahlprüfungsausschuss seit nunmehr zwei Jahren Samtlebens Beschwerde prüft, nannte der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee im „Spiegel“ eine „typische Verzögerungsstrategie“. „Die Abgeordneten urteilen als Richter in eigener Sache, nämlich über ihren eigenen Verbleib im Parlament.“ Es sei „kein Wunder, dass niemand mögliche Rechtsverstöße ernsthaft klären will“.

von

Günter Schwarz – 15.10.2016