(Dresden) – Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Al-Bakr hat Sachsens Justizminister Gemkow erstmals Reformbedarf eingeräumt. Der „Bild am Sonntag“ sagte er, die sächsische Justiz müsse im Umgang mit islamistischen Gefangenen dazulernen. Die herkömmlichen Instrumente und Erfahrungen zur sicheren Unterbringung reichten nicht aus. Es müsse auch in Betracht gezogen werden, dass ein Islamist sich gezielt umbringe, um den Behörden die Ermittlungen zu erschweren. Auf diesen Fall sei die Justiz nicht ausreichend vorbereitet gewesen.

Während Gemkow zunächst keine Fehler bei den Behörden seines Ressorts hatte erkennen können, hatte der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich Versäumnisse eingeräumt. „Der Umgang mit dem des Terrorismus bezichtigten Häftlings ist nicht in dem Maße erfolgt, wie es notwendig gewesen ist“, sagte der CDU-Politiker. Zuvor hatte er bereits im Bundesrat gesagt, dass der „Suizid hätte verhindert werden müssen, in jedem Fall“. Er sei offen für eine unabhängige Untersuchungskommission, eine Ablösung seines Justizministers Sebastian Gemkow lehnte er aber ab.

Die Obduktion bestätigte, dass sich al-Bakr selbst getötet habe. Der Tod sei durch Erhängen eingetreten, teilte der Leipziger Oberstaatsanwalt mit. Der 22-jährige Syrer al-Bakr hatte sich am Mittwochabend – z´wei Tage nach seiner Festnahme – in der Untersuchungshaft mit seinem T-Shirt an einem Gitter in seiner Zelle erhängt. Die Verantwortlichen im Leipziger Gefängnis hatten zuvor keine akute Suizidgefahr gesehen. Der Selbstmord hatte parteiübergreifend Fassungslosigkeit ausgelöst.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, forderte: „In Fällen, die der Generalbundesanwalt übernimmt, müsste sofort eine Taskforce von Spezialisten eingreifen.“ Auch Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion forderte: „Wir brauchen spezielle Verfahren für Dschihadisten“.

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Günter Schwarz  – 16.10.2016